Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Aufgrund der Beschlüsse des Konstanzer RT, insbesondere in bezug auf das kgl. Kammergericht, hat er Hieronymus von Croaria (Lehrer der Rechte) für ein Jahr zum kgl. Kammerprokuratorfiskal ernannt. Wie sie wissen, wurden auf früheren RTT2 und auch durch den jetzigen Reichsabschied [Nr. 268, § 21] Beschlüsse bezüglich dieses Amtes gefaßt. Er befiehlt ihnen deshalb, mit Croaria über dieses Amt und seine Besoldung zu verhandeln und vor allem sicherzustellen, daß dieser als Fiskal keine anderen Dienstverpflichtungen unterhält oder annimmt. Sie sollen seine Dienstordnung, seine Ernennungsurkunde und alle anderen erforderlichen Schriftstücke aufzusetzen und ihm, dem Kg., zur Ausfertigung zusenden.3

Konstanz, 17. August 1507.

Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 61–61’ (Kop. mit imit. Verm. amdrp. und Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Heidelberg, UB, Cod. Pal. germ. 492, fol. 408–408’ (Kop. mit imit. Verm. amdrp. und Gegenz. Serntein., irrtümlich datiert auf den 7.8.) = B.

Anmerkungen

1
 Bei der Adresse ist ergänzt: so auf St. Gallen tag [16.10.] negstkomend beyeinander versamelt sein werden.
2
 Augsburger RAb/RKGO, 10.9.1500, Tit. XXII (Schmauss/Senckenberg, Sammlung II, S. 72).
3
 Kammerrichter und Beisitzer führten die befohlenen Verhandlungen mit Croaria und schickten entsprechende Dokumente an den kgl. Hof. Da sich deren Ausfertigung angesichts der Vielzahl von anhängigen Vorgängen verzögerte, bevollmächtigten sie selbst Croaria zum Fiskalamt (Vollmacht des Kammerrichters Bf. Wiguläus von Passau und der Beisitzer des Kammergerichts für Croaria, Kop., s.d., Nachweis über Siegelung der Urkunde durch den Kammerrichter und einige Beisitzer, vermutlich 1.12.1507; UB Heidelberg, Cod. Pal. germ. 492, fol. 599–599’). Vgl. Nr. 944, Anm. 2.