Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Verkauft Seyfried Holzschuher das nach dem Tod Hg. Georgs von Niederbayern an ihn als Ehg. von Österreich übergegangene Schloß Schmiechen mit allen zugehörigen Rechten und Besitzungen für den zwanzigfachen Jahresertrag, also 6 500 fl.rh., wovon 300 fl. am Schloß zu verbauen sind. Bestätigt den Empfang der Kaufsumme. Verzichtet auf alle obrigkeitlichen Rechte und sonstigen Ansprüche bezüglich Schmiechens. Verpflichtet sich, den Käufer gegen alle Forderungen im Zusammenhang mit diesem Kauf zu schützen und Holzschuher bzw. seine Erben anderweitig zu entschädigen, falls diese das Schloß ohne eigenes Verschulden, etwa in einem künftigen Krieg, verlieren sollten. Behält sich jedoch alle Bergrechte, Landreisen und -steuern, geistliche und weltliche Lehen sowie Jagdrechte vor. Für den Verkäufer bleibt außerdem nach Ablauf einer dreijährigen Schutzfrist eine jährliche Rückkaufoption bestehen. Behält sich das Öffnungsrecht vor. Holzschuher und seine Erben sind für das Schloß zur Gefolgschaft verpflichtet. Ihnen ist es untersagt, von dort aus Feindseligkeiten gegen das Haus Habsburg zu eröffnen oder solche zuzulassen.1 

Konstanz, 19. Juni 1507.

Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Nr. 33, fol. 192’-196 (Kop.).

Anmerkungen

1
 Bereits am 17.6. hatte Kg. Maximilian Holzschuher für Schmiechen von allen seitens Hg. Albrechts und Hg. Wolfgangs von Bayern geltend gemachten Dienstpflichten und sonstigen obrigkeitlichen Rechten befreit (Kop. Konstanz; TLA Innsbruck, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd.. 33, fol. 196–197) und sich außerdem verpflichtet, einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten, falls das jährliche Einkommen Schmiechens die veranschlagte Höhe nicht erreichen sollte (Kop. Konstanz, Datumverm.: ut supra [= 17.6.1507]; ebd., fol. 197–197’). Der Kg. erhielt nur einen Teil der Kaufsumme, Holzschuher hatte Altschulden – unter anderem für seinen 26-monatigen Dienst mit 5 Pferden – in Gesamthöhe von 3 679 fl., 13 ß in Rechnung gestellt. In Konstanz bezahlte er deshalb nur 1000 fl. aus, weitere 1500 fl. sollten später in Augsburg entrichtet werden (Kostenaufstellung Holzschuhers; Kop., s.d., jedoch Konstanz, 20.6.1507 oder kurz davor; ebd., fol. 198–199). Mit Schreiben vom 20.6. machte Kg. Maximilian der Innsbrucker Raitkammer Mitteilung über den Verkauf und erteilte Weisungen zu dessen Umsetzung (Kop. Konstanz, Verm. über Gegenz. H. v. Landaus, B. Hölzls und S. Bruefers; präs. Innsbruck, 17.7.1507; ebd., fol. 190–192). Vgl. Pölnitz, Fugger II, S. 216f.; Düvel, Gütererwerbungen, S. 64–67.