Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Ehg. Sigmund von Tirol wurde Eberhard Truchseß von Waldburg, Gf. von Sonnenberg, gemäß dem in Augsburg am 7. April (montag in den hl. osterfeyrtagen) 1477 geschlossenen Vertrag über die Hftt. Sonnenberg und Bregenz 35 000 fl.rh. Kaufsumme und 1 750 fl.rh. jährlicher Rente und Zinsen schuldig.1 Gf. Johann als Erbe hat ihn als Ehg. von Österreich und Rechtsnachfolger Ehg. Sigmunds vertragsgemäß um die Regelung dieser Verbindlichkeiten ersucht. Der Gf. hat schließlich folgende Vereinbarung für die Ablösung der Schuld akzeptiert: [siebenjähriger Zahlungsplan]. Als Unterpfand für die Zahlung sind die Salzpfanne zu Hall, die Zölle am Kuntersweg, am Lueg und an der Töll sowie das Amt Bozen vorgesehen. Die Amtleute werden Reverse ausstellen, keine anderen Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen. Er verpflichtet sich, keine weiteren Verschreibungen auf die Unterpfänder auszustellen, und kassiert alle anderslautenden Verfügungen. Dem Gf. und seinen Erben stehen bei Nichteinhaltung alle Rechtsmittel frei. Das Regiment und die Raitkammer zu Innsbruck verpflichten sich zum Vollzug dieser Verschreibung. Paul von Liechtenstein (kgl. Marschall in Tirol), Degen Fuchs von Fuchsberg (Hauptmann zu Kufstein) und Zyprian von Serntein (Tiroler Kanzler) besiegeln neben dem Kg. stellvertretend die Urkunde.2 

Konstanz, 21. Juni 1507.

Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 231’-236 (Kop.).

Anmerkungen

1
 Tatsächlich datiert die Schuldverschreibung Ehg. Sigmunds vom 23. März 1478. Gf. Eberhard I. hatte am 31.8.1474 die bereits von Tirol besetzte Gft. Sonnenberg für ursprünglich 34.000 fl. an Ehg. Sigmund verkaufen müssen. Aufgrund des Zahlungsverzugs wurde die Forderung später auf die oben im Text genannte Summe korrigiert (Sander, Erwerbung, S. 71–73; Vochezer, Geschichte I, S. 587f., 717; Heinig, Kaiser II, S. 917f., 935f.).
2
 Mit Weisung vom 22.6. befahl Kg. Maximilian dem Regiment und der Raitkammer zu Innsbruck den Vollzug des Vertrags (Kop., Nachweis über Unterz. Kg. Maximilian, Gegenz. P. v. Liechtenstein, B. Hölzl und J. Villinger; Vermerk über den Beschluß des Regiments, den Vertrag in der Raitkammer kopieren zu lassen und bei den Amtleuten die Ausstellung der erforderlichen Verschreibungen zur Übergabe an die gfl. Bevollmächtigten zu verfügen; TLA Innsbruck, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 230–231). Gf. Johann bevollmächtigte am 25.8. seinen Vogt zu Wolfegg, Andreas Neukomm, zur Entgegennahme der Verschreibungen (Or. m. S., mitwuch nach St. Bartholomeus des hl. zwolfboten tag; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 74–74’).