Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Fernbleiben Kf. Joachims vom Reichstag; [2.] Verhandlungsanweisungen für Stein; [3.] kammergerichtliches Zahlungsmandat an Kf. Joachim; [4.] Bürgschaft für die vom Ks. geforderte Reichsanleihe, Verweisung ksl. Schulden auf die Jubelablassgelder in Lübeck und Hamburg, Bestätigung des Niederlagsprivilegs für Frankfurt/Oder und Breslau; [5.] Verhandlungen mit Ebf. Hermann von Köln für Mgf. Albrecht; [6.] Bestallung Kf. Joachims für den ksl. Romzug.

Berlin, GStA, I. HA, Repos. 10, Nr. ♃♆, Fasz. 2N, fol. 13–14 (undat. Konz.).

[1.] Bestätigt für den 24. Juni (Johannis baptiste)den Eingang eines ksl. Mandats [Nr. 36] und weiterer Schreiben [Nrr. 33, 37, 104] sowie eines Berichts Steins1. Er kann indessen aus mehreren triftigen Gründen nicht persönlich am Wormser Tag teilnehmen und schickt ihm deshalb eine Vollmacht. Befiehlt ihm, sein Ausbleiben gegenüber dem Ks. mit einer durch einen Sturz bedingten Verletzung am Fuß zu begründen, weswegen ihm vom Reiten abgeraten wurde. Außerdem hat er Warnungen erhalten, dass sich seine Feinde sammeln, um mit der Unterstützung polnischer Adliger seinem Land und seinen Untertanen Schaden zuzufügen. Er kann deshalb sein Kfm. nicht gefahrlos verlassen.

[2.] Was aber ander kurfursten, fursten und stende des Reichs im besten furnehmen und volzihen, das wissen wir uns auch nicht zu weygern, wie dann unser mandat mitbringt. Ir wist aber, das wir allzeit in volzihung der zugesagten hilf gemeinlich mit den ersten sein, aber ander, als wir versteen kurfursten und fursten, seumig und noch an der hulf, zu Costanz ufgelegt, nichts ußgericht.

[3.] Uns ist auch ein ksl. mandat bei grossen penen zukomen, hundert und XX gulden zu erhaltung des camergerichts gein Regensburg zu schicken.2 Nu wist ir, wie es umb die gulden steet euer handlung nach, das doctor [Anton von] Emerßhoven uns der benehmen sol. In dem wellet uns bei ksl. Mt. entschuldigen und verfugen, das der doctor uns benehme, wie er sich verwilligt, damit wir des one anfechtung bleiben.3

[4.] Was die Bürgschaft angeht, bleibt es bei seinem vorigen Schreiben4: Er wird sich den anderen weltlichen Kff. anschließen. Dies soll er dem Ks. so bald wie möglich eröffnen und dabei auch ein Angebot wegen der Jubelablassgelder in Lübeck und Hamburg unterbreiten. Er soll sich bei [Niklas] Ziegler darum bemühen, dass dies ebenso wie die Bestätigung des Niederlagsprivilegs [für Frankfurt/Oder und Breslau] bewilligt wird. Falls er das ihm mitgegebene Siegel nicht benötigt, soll er es zerschlagen lassen und die Teile zurückschicken.

[5.] Übersendet ihm einen an den Komtur zu Koblenz [Ludwig von Seinsheim] adressierten Kredenzbrief. Er soll diesen bitten, für seinen Bruder [Mgf. Albrecht] mit dem Ebf. von Köln zu verhandeln.5

[6.] Falls die Kff. oder sonst jemand ihn wegen seiner, Kf. Joachims, Bestallung ansprechen, soll er in nichts einwilligen, sondern ihm darüber berichten.

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Kammergerichtliches Mandat an Kf. Joachim vom 14.4., gemäß Konstanzer RAb [Heil, RTA-MR IX/1, Nr. 268, S. 532f., § 22] 120 fl. Kammerzieler an [die Legstadt] Nürnberg zu überweisen. Für den Fall der Säumnis drohte dem Kf. eine Strafe von 10 Mark lötigen Goldes bei gleichzeitiger Vorladung an das RKG (Or. m. S., Verm. amdcp., Gegenz. Protonotar A. Dietrich; GStA Berlin, I. HA, Repos. 18, Nr. 30a, Fasz. 1, fol. 1–1’).
3
 Mit Schreiben vom 25.6. beschwerte sich Kf. Joachim gegenüber dem Ks. über das ihm zugestellte RKG-Mandat: Zum einen kritisierte er die Strafandrohung gegenüber einem Kf. als Zumutung. Ein einfaches Anschreiben hätte seiner Ansicht nach genügt. Zum anderen wies er darauf hin, dass er ohnehin bereits vor einiger Zeit die Zahlung der Summe veranlasst habe. Falls sie unterblieben sei, werde er dies nachholen (Konz., suntag nach Johannis baptiste; GStA Berlin, I. HA, Repos. 18, Nr. 30a, Fasz. 1, fol. 2).
4
 Liegt nicht vor.
5
 Es ging aller Wahrscheinlichkeit nach um die für Mgf. Albrecht angestrebte Nachfolge im Kölner Suffraganbistum Utrecht. Vgl. Nr. 425 [Pkt. 4].