Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Nördlingen hat das Privileg, daß im Umkreis von zwei Meilen kein Jahr- oder Wochenmarkt abgehalten werden darf1; dem entgegenstehende Privilegien sind ungültig. Gf. Joachim von Oettingen hat dennoch das Recht zur Abhaltung eines Jahr- und Wochenmarkts in Wallerstein erlangt.2 Ein kgl. Mandat zu dessen Aufhebung war erfolglos. Bürgermeister Ulrich Strauß und Alt-Bürgermeister Gabriel Eringer verhandelten im vergangenen Jahr ergebnislos mit Gf. Joachim und Gf. Wolfgang von Oettingen. Gf. Joachim sieht sich laut seiner Antwort befugt, von seinem Privileg Gebrauch zu machen. Dies ist für Nördlingen inakzeptabel. Der Kg. soll deshalb erneut ersucht werden, unter Strafandrohung die sofortige Abschaffung dieser Märkte zu verfügen. Sobald er das Mandat erhalten hat, soll er unverzüglich dessen Zustellung an Gf. Joachim durch einen kgl. Boten veranlassen und sich um eine Abschrift zu ihrer Verwendung bemühen.
[2.] Falls er die ihm früher aufgetragenen Angelegenheiten3 noch nicht am kgl. Hof vorgebracht hat, soll er dies nachholen.
[3.] Der Kg. forderte die Stadt mit Schreiben vom 7. September 1505 auf, über die jährliche Stadtsteuer und andere Abgaben an das Reichsoberhaupt oder an Dritte Bericht zu erstatten.4 Sie konnten nicht früher Antwort geben, da zuerst der Kg. vom Reich abwesend war und sie selbst in der Folge von einer Vielzahl von Angelegenheiten beansprucht wurden. Nördlingen gibt den Gff. von Oettingen jährlich 700 Malter Korn und dazu 300 Pfd. Heller. Die Stadt ist finanziell überlastet. Der Gesandte soll den Kg. um ein Schreiben an die Gff. ersuchen, worin diese aufgefordert werden, zu begründen und urkundlich zu belegen, warum sie das Geld seit so langer Zeit bekommen. Er soll den Kg. außerdem um eine Verringerung dieser Abgabenlast bitten.
Nördlingen, 3. Mai 1507 (montags des hl. creuz tag invencionis).
Nördlingen, StdA, Missivbücher 1507, fol. 31’-32’, 32’-34 (Kop.).