Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Schleusingen, 4. April 1512 ( hl. palmtag)
Meiningen, StA, GHA, Sektion I Nr. 3899, fol. 32a, Konz.
Antwortet auf dessen Ratschläge (Nr. 1275), angesichts der stets gezeigten Bereitschaft Mgf. Friedrichs, für seine (Gf. Wilhelms) Belange einzutreten, sei er selbstverständlich bereit, während dessen Abwesenheit mit der Tat stillzustehen und abzuwarten, bis der Mgf. wieder zuhause ist. Aber in eigner persone zum reichstag zu reiten, des werden wir diser zeit mancherley ehaft halben verhindert. Nemlich so hat Endres von Hausen, der hievor knabenweise mit unser lb. gemaheln [Anastasia] in unsere Hft. kommen ist und noch, als wir bericht, euer lieb diener sein mag, an vergangen montag [29.3.12] selbdritt uf unsern amptman zu Northeim gehalten, dene geschossen, in tod verwundet, gefangen und betegt, das er sich ane die ende, da er gemanet werde, stellen solle, welich malstat uns aber noch verborgen. [... ] Darzu so hat uns Wolf von Herbstet [= Herbstadt], dem wir vil guts getan, auch mit uns erzogen, eine verwarung zugeschickt. Mochten wol denken, das uns diser dinge eins teils zugeschoben würden durch unser widerwertigen. Da nicht absehbar ist, was die Widersacher vorhaben, möchte er bis auf weiteres gerne in seinem Land bleiben. Hat jedoch von einiger Zeit Adam von Schaumberg zum Reichstag abgefertigt, mit dem Mgf. Friedrich zum Wohl der Gft. Henneberg handeln möge.