Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Würzburg, StA, Mainzer Urkunden, weltlicher Schrank L. 5/1.8 (Or. mit besch. S., Vermm. prps./amdip., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbücher, Bd. 50, fol. 135’–136 (Kop. mit imit. Vermm. und Gegenz. wie A). Würzburg, StA, Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts, Nr. 81, fol. 12–12’ (Kop.).
Druck: Gudenus, Codex IV, Nr. CCLXXII, S. 573f.; Harpprecht, Staats-Archiv III, Nr. CLVI, S. 174.
Übersendet ihm durch seinen Rat Johann Storch das große und kleine ksl. Siegel. Dieser hat Befehl, ihm die Sendung gegen eine Empfangsbestätigung auszuhändigen.1Weist ihn an, die Siegel entgegenzunehmen und damit für die Dauer des Wormser Reichstages sämtliche Schriftstücke, die durch die Reichsversammlung, die auf dem Wormser Reichstag anwesenden ksl. Räte und Kommissare oder durch das ksl. Kammergericht zur Ausfertigung bestimmt werden, zu besiegeln und wie sein Vorgänger Ebf. Berthold2eigenhändig zu unterzeichnen. Nach Ende des Reichstages soll er die beiden Siegel dem ksl. Kammergericht überantworten, damit es gemäß dem Konstanzer Abschied3davon Gebrauch machen kann.4Im Gegenzug soll er sich das bislang am Gericht benutzte Siegel aushändigen lassen und es ihm, dem Ks., zusenden.5