Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Würzburg, StA, WRTA 5, fol. 128–129’ (Kop., montags nach dem sontag cantate; Überschr.: Hernach volgt, wie myn gnediger her von Wirzburg etc. keyserlicher maiestat selbs schriftlich antwort geben hat uber die beger, XXVM gulden zu lyhen etc.) = Textvorlage A. München, HStA, K.blau 103/4a, fol. 275–277 (Konz.) = B.

Die Kff. und kfl. Gesandten in Mainz, wohin er sich aufgrund einer ksl. Aufforderung verfügt hatte, wurden bei ihm gemäß einer ksl. Instruktion [Nr. 15] vorstellig; zugleich übergaben ihm ksl. Räte ein Schriftstück bezüglich einer Anleihe von 25 000 fl.2Verweist auf seinen erwiesenen Gehorsam gegenüber dem Ks.– wofür dieser ihm auch gedankt hat –, auf seine persönliche Teilnahme an allen Reichstagen, auf die Erfüllung weiterer ksl. Anforderungen an ihn und auf die Leistung der Reichshilfen über den ihm auferlegten Anteil hinaus. Sein Kontingent [für den ksl. Romzug] befindet sich immer noch im ksl. Heer. Er bekundet seinen Willen, sich auch künftig dem Ks. gehorsam zu erzeigen. Dies alles geschah unter erheblichen Aufwendungen. Dazu musste er in diesem Jahr den Hh. von Guttenstein mit großen Kosten ein bei Würzburg gelegenes Städtchen abkaufen3, nur um zukunftigen unrate afür ihn und das Hochstift–azu verhüten, und dafür Geld aufnehmen. bEs ist ihm deshalb derzeit unmöglich, die Anleihe aufzubringen–b. Es ist auch ausgeschlossen, Besitzungen des Hochstifts zu verkaufen oder zu verpfänden. Bis zu diesem Tag wurden bereits wichtige Güter im Gesamtwert von über 200 000 fl. versetzt. Hätte er Geld, müsste er zuerst diese Besitzungen auslösen. Bittet, dies alles zu bedenken und ihm seine abschlägige Antwort nicht zu verübeln.

[PS] Auf Bitten der ksl. Räte ließ er bei seiner Abreise den Würzburger Domherrn Lorenz Truchseß [von Pommersfelden] bei den Kff. und kfl. Gesandten in Mainz zurück.

Anmerkungen

1
 Laut Empfangsbestätigung des bfl. Gesandten Lorenz Truchseß von Pommersfelden traf die Erklärung am 25.5. in Mainz ein (Or. Mainz, 25.5.1508; HStA München, K.blau 103/4a, fol. 310).
2
 Liegt nicht vor.
3
 Gemeint ist der Erwerb der Pfandschaft Heidingsfeld (Verkaufsurkunde Christophs von Guttenstein, Kop., dinstag nach St. Matheus des hl. zwelfpoten tag[28.9.]1507; StA Würzburg, Libri diversarum formarum 22, pag. 163–171. Wendehorst, Würzburg, S. 59).
a
–afür ... Hochstift] In B Einfügung am Rand.
b
–bEs ... aufzubringen] In B Einfügung am Rand.