Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 431 Weisung Hg. Wolfgangs von Bayern und weiterer Vormünder Hg. Wilhelms an Dr. Dietrich von Plieningen – Straubing 29. April 1509

München, HStA, KÄA 1242, fol. 20–20’ (Kop. suntag vor Philippi et Jacobi) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 1575, fol. 23 (Konz., sambstag vor Philippi et Jacobi [28.4.]) = B.

Der Rat der Stadt Regensburg hat den hgl. Landsassen und Amtmann Christoph Gießer aufgrund einer unbewiesenen Beschuldigung verhaften und unter Missachtung des Reichslandfriedens peinlich befragen lassen. Er, Plieningen, soll deshalb gemeinsam mit Hieronymus Stauffer zu Ehrenfels und Hans von Closen, die eine entsprechende Instruktion [Nr. 145] mitbringen werden, Verhandlungen mit dem Ks. führen. Sie befürchten jedoch, dass die Stadt schon vorher ein ksl. Mandat gegen Bayern erwirken könnte. Er soll deshalb mit Unterstützung geeigneter Personen an dessen Hof beim Ks. erreichen, dass kein Mandat bewilligt wird, ohne dass sie zuvor Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten haben bzw. Hg. Wilhelm, der sich bald zum Reichstag verfügen wird, den Ks. über die Angelegenheit unterrichtet hat.1

Nr. 432 Bericht der Reichstagsgesandten Hieronymus von Stauff und Hans von Closen an Hg. Wilhelm IV. von Bayern – Augsburg, 2. Mai 1509

München, HStA, KÄA 3136, fol. 375–375’, 376’ (Or.).

Bei ihrer Ankunft in Augsburg am 1. Mai (erichtag)hieß es, der Ks. werde an diesem Tag oder heute in Ulm eintreffen. Sie haben auch erfahren, dass der Bf. von Gurk sich hier aufhält. Sie wollten von ihm in Erfahrung bringen, ob der Wormser Reichstag verlegt wurde oder was sonst die eilige Reise des Ks. veranlasst hat. Der Bf. erklärte, dass der Ks. wegen des von Frankreich bereits eröffneten Krieges gegen Venedig nicht länger in Worms habe bleiben können, sondern sich in die Erblande begeben und dort gemäß dem mit dem Papst, Frankreich und anderen Kgg. geschlossenen Vertrag [von Cambrai] umgehend seinen Feldzug vorbereiten müsse. Der Bf. fragte an, ob Hg. Wilhelm bereits auf dem Weg zum Ks. sei. Sie antworteten, dass der Hg. sich ihrer Kenntnis nach beeile, um zum Ks. auf den Reichstag zu kommen. Der Bf. riet, der Hg. solle sich umgehend auf den Weg machen und sich zuerst zum Ks. verfügen, sowie dieser in der Nähe sei. Er gehe auch davon aus, dass den Hg. inzwischen ein ksl. Schreiben erreicht habe oder ihm in Kürze zugehen werde, wie es mit dem Reichstag weiter gehalten werden solle, uf maynung, als solt er noch sein furgang zu Wurmbs haben. Da sie ohnehin auf dem Weg nach Ulm sind, wollen sie dort den Ks. treffen. Erwarten weitere Anweisungen.

Nr. 433 Weisung Hg. Wolfgangs von Bayern und anderer Vormünder Hg. Wilhelms an die Reichstagsgesandten Hieronymus von Stauff, Hans von Closen, Dr. Dietrich von Plieningen und Dr. Johann Lupfdich – München, 14. Mai 1509

Restitutionsforderung Kunos von Wallbrunn.

München, HStA, KÄA 1242, fol. 25–25’ (Or., montag nach suntags vocem jocunditatis).

Übersenden ein Schreiben des Hauptmanns zu Burghausen, Kuno von Wallbrunn [Nr. 147]. Eigentlich hätte es dessen Anliegen erfordert, selbst nach Worms zu reisen, doch war dies wegen seiner dienstlichen Verpflichtungen unmöglich und sie, die Vormünder, hätten es auch nicht erlaubt.

Demnach bevelhen wir uch, wiewol unser pflegsun [Hg. Wilhelm] ytz bey ksl. Mt. auch ist und vorberurts haubtmans handlung bey keyserlicher meyestat auch ybet, mandat und bevelh an sein verordent und die stend des Reichs zu erlangen, das ir nichtz mynder bey irer meyestat verordenten anwelden und den stenden des Reichs benannts unsers haubtmans handl und sachen zum pesten anbringet und anhaltung tut, auch mit allem ernst und vleis sollicitirt, damit bey der Pfalz und gedachtem Hansen Landschaden verfuegt und dy darzu gehalten werden, im sein eingenomen slos [Partenheim] und guter in craft ksl. Mt. spruchs, zu Colen ausgangen1, widerumb zuezestellen.[Schlussfloskel, Datum].

Nr. 434 Weisung Hg. Wolfgangs von Bayern und anderer Vormünder Hg. Wilhelms an die Reichstagsgesandten Hieronymus von Stauff, Hans von Closen und Dr. Dietrich von Plieningen – Kaufbeuren, 17. Mai 1509

München, HStA, KÄA 1242, fol. [29–30] (Or., am tag ascensionis Domini) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 3137, fol. 139 (Konz., am abend ascensionis Domini [16.5.]) = B.

[1.] Hg. Wilhelm und die ihn begleitenden Vormünder haben in Kaufbeuren beim Ks. Weisungen an die Reichstagskommissare in Worms wegen des ihm, Hg. Wolfgang, auf dem Konstanzer Reichstag auferlegten Reichsanschlags und in Sachen Kunos von Wallbrunn erwirkt, wie sie aus den beiliegenden Abschriften [Nrr. 395f.] entnehmen können. Befehlen ihnen, die ksl. Schreiben unverzüglich an die Kommissare zu übergeben und mit diesen gemeinsam bei den Reichsständen in Worms zu beantragen, dass die Besitzungen Hg. Wolfgangs künftig vom Reich nicht mehr separat besteuert werden und sein Mündel gleichzeitig nicht höher als die Kff. veranschlagt wird. Näheres dazu finden sie in ihrer Instruktion [Nr. 144, Pkt. 5] und in der beigelegten Abschrift der Supplikation an den Ks. [Nr. 370]. Auch in der Angelegenheit Wallbrunns sollen sie sich nach Kräften bemühen.1

[2.] [PS] Der Ks. hat wegen des Streits mit Regensburg aeinige Räte in Augsburg mit einer Anhörung beauftragt–a2und befohlen, den gefangenen [Christoph] Gießer dorthin in seine Obhut zu überführen.3bSie haben deshalb den gefangenen [Regensburger] Bürgern bewilligt, sich erst nach Abschluss der Verhandlungen wieder zu stellen–b. Aufgrund der veränderten Sachlage haben sie es nun doch unterlassen, ihnen die angekündigte Instruktion [Nr. 145] zu schicken.

Anmerkungen

1
 Das Schreiben wurde veranlasst durch die Zurückweisung eines eine Woche zuvor gemachten bayerischen Kompromissvorschlags durch Regensburger Gesandte am 28.4. Erneut forderte die Stadt die bedingungslose Freilassung ihrer in Straubing festgehaltenen Bürger und die vertragsgemäße Belehnung des neuen Schultheißen [Hans Portner] mit dem Blutbann. Am folgenden Tag unternahmen die Vormünder einen letzten Ausgleichsversuch, wobei sie im Gegenzug zur Beendigung der peinlichen Befragungen Gießers bis zu einer Entscheidung des Ks. die Belehnung Portners in Aussicht stellten. Die Gesandten sagten Berichterstattung an den Magistrat zu. Als Zeichen guten Willens verlängerte die Vormundschaftsregierung die Frist für die eidlich zur Wiedereinstellung verpflichteten Gefangenen bis zum 29.5. (eritag in den pfingstfeyrn), und zwar nicht nach Straubing, sondern nach Stadtamhof (Aufzeichnung über Verhandlungen zwischen Bayern und Regensburg; HStA München, KÄA 1575, fol. 112–115, hier 113–113’. Straubinger Abschied vom 29.4., undat. Kop.; ebd., fol. 30). Regensburg lehnte den Vergleichsvorschlag ab, schickte aber dennoch Portner nach Straubing, verbunden mit der Bitte, ihn mit den Blutbann zu belehnen, und forderte erneut die Entlassung der Gefangenen. Außerdem wünschte die Stadt eine Garantieerklärung für die Sicherheit ihres Handels im Hm. (Kämmerer und Rat der Stadt an Hans von Paulsdorf, Or., montag sant Walburgen abent[30.4.]1509; ebd., fol. 28–28’). Paulsdorf verhielt sich in allen Punkten hinhaltend (Bericht an Hg. Wilhelm bzw. dessen Vormünder, Or. [Straubing], erichtags Phillipe et Jacobi apostolorum[1.5.]1509; ebd., fol. 24–25’). Die Vormünder antworteten am 4.5., dass der Ks. auf dem Weg von Worms nach Augsburg sei und Hg. Wilhelm zu Verhandlungen dorthin beschieden habe. Bei dieser Gelegenheit wolle der Hg. auch den Konflikt mit Regensburg zur Sprache bringen (Konz. München, freitag nach inventionis St. crucis; ebd., fol. 29). Bereits tags zuvor hatten sie durch ein Schreiben dem Ks. ihre Sicht der Dinge dargelegt. Laut einem Aktenvermerk mit dem Datum: Mindelheim, 6.5.1509, war Regensburg dort bereits vorstellig geworden. Zu beiden Parteien sollten ksl. Gesandte geschickt werden (Or. München, pfintztag invencionis St. crucis[3.5.]1509; HHStA Wien, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 105–105’). Der Aktenvermerk bezieht sich auf ein Schreiben an den Ks. vom 5.5., worin Regensburg ein Mandat an die Vormundschaftsregierung zur Freilassung der drei in Straubing arrestierten Bürger und zur Nichteinmischung in den Prozess gegen Gießer beantragte sowie um die von Bayern verweigerte Belehnung des neuen Schultheißen mit dem Blutbann bat (Kop., sambstag nach invencionis crucis; HStA München, Gemeiners Nachlass 27, unfol.).
1
 Kölner Spruch Kg. Maximilians vom 30.7.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 476, S. 776, Art. 14).
1
 Laut Postskript zu einer nicht vorliegenden Weisung waren Hg. Wolfgang und die bei ihm weilenden Vormünder von den Regentschaftsräten, die Hg. Wilhelm zum Ks. begleitet hatten, über einen ksl. Befehl an die RT-Kommissare in Sachen Wallbrunn [Nr. 396] informiert worden. Daran sollten sich die Gesandten ungeachtet ihrer Weisung orientieren (Or. München, freitag vor dem heiligen pfingsttag[25.5.]1509; HStA München, KÄA 1242, fol. 34).
a
–aeinige … beauftragt] In B werden zusätzlich die Namen der Räte genannt (Adam von Frundsberg, Ernst von Welden, Wilhelm Güss von Güssenberg und Dr. Konrad Peutinger) und als Termin für die Anhörung der 31.5. (pfinztag nach dem hailigen pfingstag)angegeben. Vgl. Nr. 324, S. 526, Anm. 3.
2
 Entsprechende Weisung Ks. Maximilians an die in App. a-a genannten Kommissare vom 16.5.1509 (undat. Kop.; HStA München, KÄA 1575, fol. 35).
3
 Der Ks. instruierte am 16.5. Sigmund von Rorbach, dass wegen der widersprüchlichen Darstellungen der beiden Parteien Gießer zur Klärung des Sachverhalts nach Augsburg überstellt und dort durch ksl. Kommissare verhört werden sollte. Die arrestierten Regensburger Bürger würden freigelassen, der Termin für die Wiedereinstellung der Gefangenen sollte bis zum Abschluss des Verfahrens verschoben werden Nachdem Hg. Wilhelm bereits seine Zustimmung zu diesem Procedere gegeben hatte, sollte Rorbach die Stadt darüber informieren und verpflichten, einstweilen von Maßnahmen gegen Bayern abzusehen (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein, Kaufbeuren; HStA München, Gemeiners Nachlass 27, unfol. Kop.; HStA München, KÄA 1575, fol. 34–34’. Entsprechende Weisung der Vormünder an den Viztum Hans von Paulsdorf und andere Räte, Konz. München, sonntag exaudi[20.5.]1509; ebd., fol. 33–33’).
b
–bSie … stellen] Fehlt in B.