Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 308 Lehenbrief Ks. Maximilians für Ebf. Philipp von Köln – Worms, 23. April 1509

Duisburg, LA NRW, Abt. Rheinland, Kurköln Urk. 3834 (Or. Perg., Vermm. prps./amdip., Registraturverm. J. Storch) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 52–53’ (Reinkonz. mit ex.-Verm.) = B.

Druck: Lacomblet, Urkundenbuch IV, Nr. 499, S. 616.

Mehr noch als anderen Untertanen von Ks. und Reich gebührt die ksl. Gnade denen, die ihn als die vornehmsten Glieder des Hl. Reiches mit ihren Diensten bei dessen Bewahrung unterstützen. Vor ihn, den Ks. in seinem Ornat, sowie vor Kff. und Ff. trat Philipp, Ebf. von Köln und Reichserzkanzler in Italien, und bat um die Belehnung mit den von Ks. und Reich herrührenden Regalien, Lehen und Temporalien des Ebf. und des Est. Köln. Er hat diese Bitte wie auch die erwiesenen und künftigen Dienste der Ebff. von Köln für Ks. und Reich erwogen. In deren Würdigung verleiht er vorbehaltlich der Rechte von Ks. und Reich Ebf. Philipp die Regalien, Lehen und Temporalien des Ebf. und des Erzstifts mit allem Zubehör, wie diese seine Amtsvorgänger innehatten. Befiehlt allen Reichsangehörigen unter Androhung der Ungnade von Ks. und Reich sowie einer Strafe von 100 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.

Nr. 309 Privilegienbestätigung Ks. Maximilians für Ebf. Philipp von Köln – Worms, 23. Aprila 1509

Duisburg, NRW LA, Kurköln Urk. 3835 (Or. Perg., Vermm. prps./amdip., Gegenz. Serntein, Registraturverm. C. Hofmann) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 55–57 (Reinkonz. mit ex.-Verm.) = B.

Druck: Lünig, Reichs-Archiv XVI (Spic. Eccl. 1. T., Forts.), Nr. CXCV, S. 636f.; Bossart, Securis, Nr. 142, S. 326f.

Ebf. Philipp von Köln hat ihn als erwählten röm. Ks. gebeten, alle seinerzeit von Ks. Friedrich III.1und dessen Vorgängern als röm. Kss. und Kgg. den Ebff. und dem Est. Köln verliehenen Freiheiten, Rechte und Privilegien sowie die im Erzstift geltenden Gewohnheiten zu bestätigen. Er hat diese Bitte wie auch die erwiesenen und künftigen Dienste der Ebff. von Köln für Ks. und Reich erwogen. Deshalb bestätigt er mit dem Rat von Kff., Ff., Gff. und Hh. Ebf. Philipp alle von Kss. und Kgg. oder anderen Ff. verliehenen Freiheiten, Rechte und Privilegien sowie die im Erzstift geltenden Gewohnheiten. Befiehlt allen Reichsangehörigen unter Androhung der Ungnade von Ks. und Reich, der in den bestätigten Urkunden vorgesehenen Strafen sowie einer Geldstrafe von 100 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.

Nr. 310 Konfirmationsbrief Ks. Maximilians für Ebf. Philipp von Köln – Worms, 23. April 1509

Duisburg, NRW LA, Kurköln Urk. 3836 (Or. Perg. m. zerbrochenem S., Vermm. prps./amdip., Gegenz. J. Storch) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 58–59 (Kop.) = B.

Die von seinen Amtsvorgängern herrührenden Verfügungen bezüglich der Reichskanzlei sehen vor, dass dem Kölner Ebf. während der Italienzüge röm. Kss. und Kgg. die Verwaltung der Kanzlei obliegt, sofern er sich persönlich in Italien aufhält.1Er hat auf Bitten Ebf. Philipps von Köln diese Verfügungen bestätigt und ihm darüber hinaus in Anbetracht seiner Ks. und Reich erwiesenen Verdienste das Recht bewilligt, die Kanzleiverwaltung durch einen Stellvertreter wahrzunehmen.2

Er steht im Begriff, nach Italien zu ziehen. Dem Ebf. ist es jedoch wegen wichtiger Angelegenheiten seines Erzstifts nicht möglich, an dem Zug teilzunehmen und währenddessen die Verwaltung der Reichskanzlei wahrzunehmen. Er hat deshalb mit dem Tiroler Kanzler und Verwalter der ksl. Hofkanzlei Zyprian von Serntein einen diesbezüglichen Vertrag geschlossen3, den er, der Ks., hiermit bestätigt. Untersagt, den Ebf., seine Stellvertreter oder Serntein bezüglich der Rechte an dieser Kanzlei und der Einkünfte daraus zu schädigen.

Anmerkungen

a
 23. April] In B korrigiert aus: 24. April.
1
 Urkunde Ks. Friedrichs vom 15.12.1485 (Druck: Lacomblet, Urkundenbuch IV, Nr. 429, S. 534f. Regest: Kraus, Urkunden, Nr. 676, S. 341).
1
 Vgl. Seeliger, Erzkanzler, S. 39f., 53–55.
2
 Urkunde Kg. Maximilians vom 10.8.1495 (Druck: Lacomblet, Urkunden IV, Nr. 468, S. 578. Regest: Angermeier, RTA-MR V/1, Nr. 850, S. 750f.; Wiesflecker, Regesten I, Nr. 2271, S. 276). Vgl. Fuhs, Hermann, S. 208 Anm. 118.
3
 Vertrag zwischen Ebf. Hermann von Köln und dem kgl. Kanzler Zyprian von Serntein über das wegen Verhinderung des Ebf. von diesem übernommene Erzkanzleramt in Italien samt Regelung seines Gebührenanteils (Or. m. 2 Ss. [Serntein und Heinrich von Schmalkalden], 26.5.1506; NRW LA Duisburg, Kurköln Urk. 3769). Vgl. Fuhs, Hermann, S. 426f.