Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Verhandlungen mit Kg. Maximilian über ein Appellationsprivileg für Nürnberg und über die kgl. Bestätigung der böhmischen Lehen Nürnbergs; [2.] Konflikt Nürnbergs mit Mgf. Friedrich von Brandenburg-Ansbach wegen Nürnberger Befestigungsanlagen; [3.] Konflikt Nürnbergs mit Kf. Philipp von der Pfalz; [4.] RT zu Konstanz; [5.] Vermittlungsverhandlungen zwischen habsburgischen Untertanen im Elsaß auf der einen und Basel und Mülhausen auf der anderen Seite; eidgenössischer Tag in Schaffhausen; [6.] Angelegenheit Dr. Johann Letschers; [7.] Nürnberger Stadtsteuer.
Konstanz, 9. Mai 1507; präs. Nürnberg, 13. Mai.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten 219, Stück-Nr. 42 (eh. Or.).
Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 10, S. 288–291.
[1.] Bestätigt für den 6. Mai den Eingang ihrer durch den Boten Erlein überbrachten Weisung vom 27. April (eretag nach jubilate) mit den Entwürfen der gewünschten kgl. Urkunden sowie eines Zettels vom 2. Mai (süntag cantate) [Nr. 615]. Er wird sich um ein Privileg gemäß dem ersten Entwurf bemühen, bezweifelt aber, ein Appellationsprivileg bis zu einem Streitwert von 600 fl. zu erlangen. Und so ich solchs nit erlangen mag mitsambt der confirmacion der behamischen lehen, wil ich versuchen, die jungst geschickten copi zu behaben, nemlich die gemainen sachen auf die summa 200 fl. und die sachen, kaufhendel und gebeu und gebot betreffend, an masse, wiewol ich sorgfeltig bin, das ich die kaufhendel und gebot an maß, davon nit zu appelliren, minder dann die copi deß ersten begrifs behalten werde. Doch wil ich kein fleis nit sparen und den begriff derselben mit der klauselen, das die laute nit allein in gestalt einer begnadung, sunder auch eines geseczes, [zu erlangen suchen], wie dann die erste copi durch H. Dr. Johann Lezscher gebessert ist auß merklichen ursachen; darbei ich wol merke, das er diese copi nicht besichtigt hat. Aber dannoch wolt ich geren wissen von e. W., wo ich solch freihait in allen artikeln uber 200 fl. nit brengen mocht, sunder die allein auf 200 fl. behaben und den artikel, die gebeu betreffend, nachdem ir des in gebrauch gewest seit, allein an masse und je nit anderst, ob ich mich dannoch euers gegebens befelhes mechtigen mocht, auch das best, als mich der markt leren wurde, auf die maß handelen. Wolt ich mich auch auf das beste darinnen bemuen, dardurch ich solchs auf das geringst erlangte.
[2.] Jörg Holzschuher hat ihn über die Verhandlungen auf dem Schwäbischen Bundestag in Augsburg bezüglich des Mgf. informiert. Sie teilen beide ganz die Auffassung des Rates, daß laut dem Urteil des Bundes und dem kgl. Mandat1 nicht mehr rückgebaut werden muß, als zuvor schon die kgl. Kommissare veranlaßt haben. Es ist deshalb notwendig, diesbezügliche Erkundigungen einzuziehen. Küchenmeister als damaliger Kommissar teilt die Auffassung Nürnbergs. Auch der Schwager des Bf. von Gurk, Dr. [Hans] Schad, der ebenfalls als Kommissar fungierte und auf der Seite Nürnbergs steht, hält sich hier [in Konstanz] auf. Er hofft also, in dieser Angelegenheit guten Rat zu finden.
[3.] Er und Holzschuher werden weisungsgemäß darauf achten, daß Nürnberg aus den pfälzischen Intrigen am kgl. Hof kein Nachteil erwächst.
[4.] Über die Geschehnisse und Verhandlungen hier in Konstanz braucht er nicht zu berichten, da Holzschuher ohnehin anwesend ist. Er hat ihn über alles informiert; Holzschuher stellt überdies gerne seine eigenen Beobachtungen an und schätzt es, lange Berichte zu verfassen. [Datum].
[5.] Ich hab vorlangst euer W. geschriben, das ich am herziehen gen Costniz zu Basel gewest bin von wegen kgl. Mt. mitsambt Gf. Heinrich von Hardeck. Da haben wir alle irr zwischen Basel, Mulhausen und den Sunckauern und den kungischen hingelegt und gegeneinander aufgehebt und zukunftig felle auf austrege des rechten gestelt2, also das wir uns gutes frides versehen. Und ich glaub, woe wir nit so schidlich gewest weren, der krieg were von stund an angangen, dan auf beden teilen ursach genueg gegeben worden. Morgen so ist der tag zu Schaffhusen mit den Schweizern. Sollen wir antwort von der ganzen Aidgenoschaft aller ander handlung und unser ainigung halben empfahen. Got geb uns gluck.
[6.] Er will die ihm gemäß beiliegendem Zettel aufgetragene Angelegenheit mit Dr. Letscher verfolgen, sobald der [kgl.] Rat zusammentritt. Es ist in acht tagen kein rechter rate gewest.
[7.] [Beiliegender Zettel:] Weist darauf hin, daß die dem Kg. schuldige Stadtsteuer lediglich 800 fl. beträgt. Die restlichen 100 fl. stehen gemäß kgl. Verschreibung3 ihm als Ratssold zu.