Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bestätigen den Empfang der kfl. Weisung [vom 28. April; Nr. 63] und versichern dem Kf. deren Umsetzung. Entschuldigen sich für ihr Schreiben [vom 24. April; Nr. 62] wegen Unklarheiten bezüglich Abweichungen zwischen den im kfl. Rat gefaßten Beschlüssen, ihrer Instruktion und späteren kfl. Weisungen sowie bezüglich der Reichweite ihrer Vollmacht. Sie haben um eine vom Kf. unterzeichnete schriftliche Vollmacht nicht aus Mißtrauen gebeten, sondern für die Verhandlungen und um später gegenüber seinen Erben und Nachfahren sichergestellt zu sein. Die Verhandlungen gestalten sich sehr schwierig. Sie wünschten beinahe, daß jemand anderer damit betraut würde, der diese anders als sie, rascher und ohne große Bedenken abschließen könnte. Sie wollen nicht unnötig disputieren, müssen jedoch darauf hinweisen, daß in ihrer offenen Instruktion [Nr. 58] und jetzt auch in der kfl. Weisung ausdrücklich steht, daß wa wir euern ftl. Gn., iren praelaten, Gff., ritterschaft und andern ein gn. Kg. finden, daß auch alle ungnade absij, euer Gn. und sie von der acht absolviert, darzu wider in die stende und wirden, als dieselb euer ftl. Gn. und sie alwegen geweßen sin vor dem bayerischen krieg, geseczt und gestelt wurden etc., daß wir alßdan etc. In dem wir euern ftl. Gn. und den reten, alß wir danyeden gewesen, mit außdrucktem teutschen und worten zu erkennen geben haben, daß solichs dermaß nit bescheen kunde noch werde, sonder mit dem namhaftigen anhang, daß es dem spruch oder abschied, zu Coln1 geben, unabbrüchlich, noch in dem, daß einer den andern für kgl. Mt. ersuchen oder furnemen solt, schaden bringen oder vergrifflich seyn. Wan die röm. kgl. Mt. (als wir derzijt auch angezeigt) in ansehen, wie sin Mt. verschrieben, verbrieft und ufs hochst verstrickt ist2, vermogs und kunts nit anderst dan mit bemeltem anhang tun. Würden sie nun gemäß Instruktion und Weisung verfahren, würden sie – was ihnen auch täglich versichert wird – nichts erreichen; der ganze Aufwand wäre umsonst gewesen. Sie interpretieren die diesbezügliche Position des Kf. und der Räte deshalb nach wie vor, wie in ihrem letzten Schreiben dargelegt. Bitten, ihnen ihre wohlbegründeten Bedenken nicht zu verübeln.

[Konstanz], 6. Mai 1507 (dornstags nach cantate).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 109–110’ (Or. Hd. Venningen).

Anmerkungen

1
 Spruch Kg. Maximilians vom 1.8.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 414, S. 622–624).
2
 Gemeint sind die Verschreibungen Kg. Maximilians gegenüber den exekutierenden Ständen im Landshuter Erbfolgekrieg [Nachweise s. Nrr. 59, Anm. 1; 275, Anm. 1].