Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Bestätigt für den 27. April den Eingang ihres Berichts vom 24. April [Nr. 62]. Er wurde ihm mehr als einmal vorgelesen. Die in Heidelberg erfolgte Beschlußfassung und die ihnen mitgegebenen Instruktionen sind eindeutig; seine vorige Weisung stimmt ebenfalls damit überein. Deshalb bestand kein Grund für ihre Irritation bezüglich seiner letzten Weisung [Nr. 60]. Er hat sie als Räte seines besonderen Vertrauens zum Kg. entsandt. Wenn sie bei den Verhandlungen mit dem Kg. zu dem Ergebnis kommen, daß dieser seine Ungnade gegen ihn, seine Kinder sowie die pfälzischen Prälaten und Adligen abstellt, ihn und sie wieder in die Würden einsetzt, die sie vor dem Bayerischen Krieg innehatten, und sich für die Rückerstattung ihrer Verluste durch die übrigen Kriegsgegnern einsetzt, so will er sich wegen Kleinigkeiten nicht beirren lassen. Wenn sie eine solche Zusage des Kg. erhalten, sollen sie für seinen Verzicht eine möglichst hohe Summe herausschlagen – 120 000 fl. oder mehr. Falls dies nicht zu erlangen ist, 110 000 fl., andernfalls 90 000–100 000 fl., 80 000 fl. oder wenigstens 70 000 fl. Doch soll der Kg. auf jeden Fall die obigen Punkte erfüllen. Diesbezüglich waren sie bereits zuvor bevollmächtigt. Er hofft, daß die Summe 80 000 fl. – in bar oder jedenfalls mit möglichst kurzen Zahlungsfristen – nicht unterschreitet. Falls Barzahlung nicht möglich ist, soll der Kg. ihm für 4000 fl. jährlich Verschreibungen ausstellen. Zumindest aber sollen die Räte 70 000 fl. ggf. mit einer jährlichen Verschreibung von ebenfalls 4000 fl. herausschlagen. Sie sind bevollmächtigt, die Verhandlungen mit diesem Ergebnis abzuschließen, in der Hoffnung, der Kg. wird ihn oder seine Söhne dereinst in anderer Weise bedenken. Es bleibt somit bei den Beschlüssen des Rates. Er geht allerdings davon aus, daß sie sich um ein besseres Verhandlungsergebnis bemühen, sowie sie eine Möglichkeit dafür sehen. Das Geld wird dringend benötigt. Vielleicht können sie eine Verschreibung über eine weitere Erstattung durch das Haus Österreich nach dem Tode Kg. Maximilians erreichen.
[2.] [Notavermerk:] Dem Schreiben ist ein Zettel beizulegen, wonach die beiden Gesandten den Bf. von Würzburg um Vermittlung bitten sollen, falls die Verhandlungen scheitern.
[3.] [PS] Sie sollen diesen Befehl niemandem zeigen, bevor sie nicht zu dem Ergebnis gelangt sind, daß mehr nicht zu erreichen ist. Sie sind gehalten, sich bei den Verhandlungen mit dem Kg. an dieser Weisung zu orientieren.
[4.] [PPS] Informiert sie über ein Schreiben seines Sohnes Pfgf. Johann an ihn1. Sie sollen sich beim Kg. und bei geeigneten anderen Personen dafür einsetzen, daß Johann im Bm. [Regensburg] bleiben kann.
Heidelberg, 28. April 1507 (mitwuch zu abent nach dem sontag jubilate).
München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 104–105’, 106, 107 (Konz.).