Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Nach dem Tod seines Sohnes Kg. Philipp sind taglichen allerlay schwer und gross sachen und widerwartigkaiten furfallen, dardurch wir in stater fursorg, rustung und gegenwer sein muessen. Darzue und aus bewegung unser und des Hl. Reichs Kff., Ff. und ander desselben unsers Röm. Reichs stende, so uns auf jungstgehaltnem Reichs tag zu Costenz ir hilf zu erholung der ksl. cron mit ainer tapfern anzal volks durch Italien zu ziehen und solche unsere ksl. cron zu erlangen bewilligt und zugesagt, unser merglich notturft ervordert, uns zu volziehung solches loblichen furnemens, auch zu erholung beruerter unser ksl. cron unser selbs person, aller teutschen nation und sonderlichen unsers haus Osterreichs hochste ere, darzue zu erobrung etlicher unserer land und leut, die unsern vordern verschiner zeit durch die welschen nacion abgestelt und eingezogen sein und wir dann durch disen unsern romzug widerumb erlangen und in unser hende bringen mogen, zu solchem unserm romzug zu rusten, auch die anzal, was uns als Ehg. zu Osterrich deshalb bestimbt ist, nicht minder als andern unsern und des Hl. Reichs Ff., sonder vil mer, dieweyl das unser selbs person und derselben hochsten ere betrifft, zu halten geburt, darzue wir aber ainer merklichen summa gelts, als meniglich ermessen mog, notturftig sein.
[2.] Er hat deshalb dem Augsburger Bürger Jakob Fugger und seinen Erben das vom Reich lehnbare Schloß Kirchberg a. d. Iller samt Zubehör (mit der Gft. Kirchberg und dem Schloß Illerzell samt Zubehör) sowie die Hftt. Wullenstetten und Pfaffenhofen mit allen Zugehörungen, Einkünften und Rechten einschließlich der Vogtei über das Kloster Wiblingen, wie diese Hg. Georg von Bayern und danach er selbst durch Gf. Eitelfriedrich von Zollern1 innehatte, für 25 500 fl.rh. verkauft. Der Wert von Schloß und Gft. Kirchberg, der Hft. Wullenstetten, des Schlosses Illerzell und der Vogtei Wiblingen wurde dabei auf 22 000 fl.rh., der Hft. Pfaffenhofen auf 3500 fl.rh. veranschlagt. Er bestätigt den Empfang der Kaufsumme in bar.2 Ihm und seinen Erben sind die allgemeinen Landsteuern und Landreisen, Bergwerksrechte sowie das Appellationsrecht in der Weise, wie es in der Mgft. Burgau, der Landvogtei Schwaben und der Lgft. Nellenburg besteht, vorbehalten. Jakob Fugger hat ihm und seinen Erben ein nach Ablauf von zwanzig Jahren in Kraft tretendes Rückkaufsrecht durch Rückzahlung der Kaufsumme eingeräumt. Fugger hat ihm außerdem 4500 fl.rh. mit einer fünfprozentigen Verzinsung geliehen, welche Summe ebenfalls auf die verkauften Güter geschlagen wurde. Bis zum Rückkauf muß kein Zins gezahlt werden, doch beim Rückkauf werden neben der Hauptsumme auch die Zinsen fällig. Andernfalls sind die Fugger nicht verpflichtet, den Rückkauf zu gestatten; außerdem hat zeitgleich der Rückkauf der Hftt. Weißenhorn, Marstetten und Buch zu erfolgen.3
Konstanz, 27. Juli 1507.
Wien, HKA, Reichsakten 148/A, fol. 41–45’ (Kop.) = Textvorlage A. Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 35, fol. 45’-50 (Kop., imit Vermm. prps., Gegenz. P. v. Liechtenstein und B. Hölzl, Registraturverm. J. Villinger) = B. Ludwigsburg, StA, B 90, Bü. 1691, unfol. (Kop.). Ludwigsburg, StA, B 423, Bü. 7, unfol. (Kop). Ludwigsburg, StA, B 532 II, Bü. 64, unfol. (Kop.). München, HStA, RKG 1592/IV, Stück-Nr. 42 (Kop. von 1575 mit imit. Registraturverm. A. Teubler, Verm. prps., Gegenz. P. v. Liechtenstein und Hölzl sowie Registraturverm. J. Villinger).
Druck: Düvel, Gütererwerbungen, S. 183–188, Beilage 1.