Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Bekundet seine Zustimmung zu ihrer Antwort [auf ein früheres nicht vorliegendes Schreiben Bf. Georgs] wegen des Jubelablaßgelds. Er wünscht, daß die kgl. Bevollmächtigten an dessen Entgegennahme in Bamberg und Kronach (Cranach) nicht gehindert werden. Der bfl. Statthalter und die Räte erhalten entsprechende Weisung.1
[Konstanz], 25. Mai 1507 (dinstag in pfingstfeiertagen).
Bamberg, StA, B 23, Nr. 77, unfol. (Kop.).
Anmerkungen
1
Der Bf. wies seine Statthalter und Räte in Bamberg an, dafür zu sorgen, daß die Entgegennahme des Jubelgeldes nicht behindert würde und die kgl. Bevollmächtigten das Geld sicher durch das Bamberger Gebiet transportieren könnten. Er habe erreicht, daß der Kg. keinen Angehörigen des Stifts mit dieser Mission betrauen werde. Der Kg. werde den Empfang der Summe quittieren und ihm einen Schadlosbrief [entsprechend Nr. 483, Anm. 1. Vgl. auch Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 654, S. 933] ausstellen (Postskript zu einem nicht vorliegenden Schreiben, s.d., jedoch Konstanz, 25.5.1507; StA Bamberg, B 23, Nr. 77
I, unfol.).