Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Erklärt, daß Papst Alexander VI. ihm die Aushändigung des Jubelablaßgelds bewilligt hat und daß auch der jetzige Papst, Julius II., ihm dies nicht bestreitet. Befiehlt ihnen, das in Lüneburg gesammelte Geld gegen kgl. Quittung1 an Kf. Joachim von Brandenburg oder dessen Bevollmächtigten auszuhändigen.2 

Konstanz, 28. April 1507.

Lüneburg, StdA, UA b 1507, April 28 [alt Nr. 3978] (Or. m. S., Verm. prps., Registraturverm. J. Villinger).

Anmerkungen

1
 Quittung Kg. Maximilians für Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg über den Empfang des Jubelablaßgeldes, Konstanz, 27.4.1507 (Or. Perg. m. S., Verm. prps., Registraturverm. J. Villinger; StdA Lüneburg, UA b 1507, April 27 [alt Nr. 3977]). Dem Schreiben lag außerdem ein Reversbrief Kg. Maximilians bei, worin er erklärte, daß Papst Alexander VI. die Aushändigung des Jubelablaßgelds bewilligt habe und auch Papst Julius II. dies nicht bestreite. Der Kg. sicherte der Stadt zu, sie gegenüber dem Papst zu vertreten, falls sie wegen der Aushändigung dieser Gelder belangt werden sollte (Or. Perg. m. S. Konstanz, 27.4.1507, Verm. prps., Registraturverm. J. Villinger; StdA Lüneburg, UA b 1507, April 27 [alt Nr. 3976]).
2
 Gesandte Kf. Joachims hatten die kgl. Schriftstücke unter erheblichen Kosten erwirkt, nachdem der Lüneburger Magistrat einer Auszahlung des Jubelablaßgeldes an Kf. Joachim unter der Bedingung zugestimmt hatte, daß er gegenüber Kg. und Papst abgesichert würde. Das Geld sollte zur Tilgung von Schulden des Kg. beim Kf. dienen. Die vom Kg. ausgestellten Dokumente wurden durch die kurbrandenburgischen Gesandten Dr. Hieronymus Sculteti (Propst zu Salzwedel und Pfarrer zu Cottbus) und Martin Tremmen (Verweser der Propstei zu Berlin) zwar dem Lüneburger Magistrat und – als Kollektator des Jubelablasses – dem Dompropst [Heinrich Bockholt] vorgelegt, die Stadt machte jedoch unerwartet geltend, daß ihr die Herausgabe des Jubiläumsgeldes seinerzeit durch den Legaten Raimund Peraudi sowie durch ein päpstliches Schreiben verboten worden war. Kf. Joachim insistierte mit Schreiben vom 20.6. noch einmal auf der Herausgabe des Geldes bzw. schlug alternativ vor, daß die Stadt vom Kg. die Erlaubnis erwirken sollte, das Geld durch Einzahlung einer Summe in gleicher Höhe zu ersetzen. Er wolle sich dann um die kgl. Genehmigung bemühen, daß die Stadt das von ihr eingezahlte Geld behalten dürfe. Obwohl der Kf. androhte, im Falle einer weiteren Weigerung den Kg. um Hilfe zu bitten (Or. Cölln/Spree, suntags nach Viti; StdA Lüneburg, Br. 27/15), antwortete die Stadt am 28.6. hinhaltend, daß sich der Kf. wegen der Abwesenheit etlicher Ratsherren auf einem vom Kg. von Dänemark angesetzten Tag gedulden sollte (Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg an Kf. Joachim von Brandenburg, Konz.; ebd., Br. 95/14). Ein weiterer kurbrandenburgischer Gesandter, Dr. Sebastian Stublinger, der die kgl. Schriftstücke ein zweites Mal vorlegte, erlangte zwar die grundsätzliche Einwilligung zur Auszahlung der Gelder, doch verwies der Lüneburger Magistrat auf die noch fehlende Zustimmung des Dompropstes, der erst bis Ende September zurückerwartet werde. Der Kf. wartete jedoch vergeblich auf die zugesagte Mitteilung der Stadt. Er forderte mit Schreiben vom 12.10. erneut die Aushändigung des Jubelablaßgeldes und drohte andernfalls an, die Stadt bei Kg. Maximilian zu verklagen (Or. m. S., Cölln/Spree, dinstag nach Dionisii; ebd., Br. 27/17).