Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er hat mit dem Rat der in Konstanz versammelten Reichsstände eine Deklaration zwischen Hg. Albrecht von Bayern und Pfgf. Friedrich als Vormund über den Kölner Spruch und die daraufhin durchgeführte Taxation verabschiedet und dabei verfügt, daß die kgl. Kommissare bis zum 10. August (St. Laurenzen tag) feststellen sollen, ob die aufgeführten Besitzungen einen jährlichen Ertrag von 4000 fl. gewährleisten oder nicht; falls nicht, soll Hg. Albrecht die Differenz durch Ausweisung weiterer Güter ausgleichen, so daß die Übergabe zum genannten Termin sichergestellt ist [Nr. 410, Pkt. 8]. Da die Taxation der Güter durch die drei Kommissare wegen wichtiger anderer Angelegenheiten des Kg. bis dahin nicht möglich ist, verlängert er mit Zustimmung beider Parteien den Termin bis zum 24. August (St. Bartholomes tag). aBis dahin soll alles vollzogen werden, was gemäß der Konstanzer Deklaration bis zum ursprünglichen Termin vorgesehen war. In allen übrigen Punkten bleibt die Deklaration unverändert gültig. Ebenso soll Pfgf. Friedrich dessenungeachtet am 10. August (St. Laurenzen tag) das Unterpfand an Hg. Albrecht abtreten und dieser wiederum die Amtleute und Untertanen der Städte, Schlösser und Ortschaften, die er laut Deklaration an die drei Kommissare zu übergeben hat, zur Eidesleistung diesen gegenüber veranlassen. Da die Kommissare nicht an allen zum Unterpfand gehörigen Orten die Eide entgegennehmen können, ist dies mit Zustimmung beider Parteien auch durch Stellvertreter zulässig.

Konstanz, 10. Juli 1507. An Pfgf. Friedrich am 15. Juli übergeben.

München, GHA, HU 866 (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1507), fol. 63–64 (Reinkonz.) = B. München, HStA, KÄA 1238, fol. 321–322 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein)= C. München, HStA, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 333–335 (Kop.) = D. München, HStA, Neuburger Kopialbücher 63, fol. 169–170’ (Kop.) = E.

Anmerkungen

a
–a Bis ... war] In B, D, E: Dann sollen die Kommissare mit der Taxation beginnen. Bis zum genannten Termin soll Hg. Albrecht, der bis dahin wegen des Kg. verhindert sein wird, seine Verordneten zur Taxation entsenden; falls es ihm früher möglich ist, soll er dies tun. C wie A.