Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Die vom Kg. beabsichtigte Deklaration soll regeln, daß die Getreidegülten nicht nach dem überhöhten Anschlag Hg. Albrechts, sondern gemäß kgl. [Kölner] Spruch nach dem üblichen Anschlag, also dem in Bayern und Schwaben üblichen Verfahren bei Käufen, Erbschaften und anderen Rechtsgeschäften bewertet werden. Das Holz soll nicht danach taxiert werden, wie es vom Stamm verkauft werden kann, sondern gemäß dem durchschnittlichen jährlichen Ertrag der Wälder laut den Rechnungsregistern Hg. Georgs und Hg. Albrechts. Die unsicheren Einkünfte, wie Siegelgelder, Verspruchgelder, die Lieferung von Brennholz, das Schlagen und der Transport von Holz, Kornrenten, die Lieferung von Schlachtvieh und Wildbret und andere Scharwerke und ungewisse Einkünfte, die die Untertanen nicht durch Geldzahlungen ablösen und die auch nicht bei anderen Rechtsgeschäften veranschlagt werden, dürfen nicht angerechnet werden, da der Kölner Spruch die Bewertung nach gewonlichem anschlag vorschreibt. Die Küchendienste (Lieferung von Gänsen, Hühnern, Lämmern, Eiern, Erbsen, Hanf usw.) sollen so veranschlagt werden, wie es bislang laut den Salbüchern und Rechnungsregistern gehalten wurde.

[2.] Er bittet, Hg. Albrecht dazu zu bewegen, daß er gemäß Kölner Spruch zuerst diejenigen Orte an ihn übergibt, die Hg. Georg abgesehen von Ingolstadt nördlich der Donau im Oberland hinterlassen hat: Wemding, Kösching, Gerolfing, Gaimersheim, Etting (Oting) und Stammham. aEr bittet weiter, daß Hg. Albrecht alle obrigkeitlichen und sonstigen Rechte und alle Einkünfte an den bereits übergebenen Orten gemäß dem vorgelegten Verzeichnis [Nr. 395, Anm. 14] an ihn abtritt. Der Hg. darf die Einkünfte des Klosters Niederaltaich aus Bayern nicht länger sperren und soll den Abt [Kilian Weybeck] zur Rückkehr veranlassen.1 Er soll ebenfalls die in Landshut zurückgelassenen Geschütze und andere bewegliche Güter an ihn, Pfgf. Friedrich, übergeben. Hg. Albrecht soll außerdem gemäß dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag die Gegenlieferung oder Bezahlung für das ihm in Burghausen überlassene Getreide leisten.

[Konstanz], s.d., jedoch wohl vor der – wahrscheinlich am 27. Juni 1507 oder kurz davor erfolgten – Eröffnung des Entwurfs zur Konstanzer Deklaration [Nr. 410 (C)].

München, HStA, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 320–321’ (Kop., Überschr.: Hg. Friderichs bitt der declaration halben, so die kgl. Mt. tun will.) = Textvorlage A. München, HStA, Neuburger Kopialbücher 63, fol. 31’-32, 31 (Kop., Überschr. wie A) = B.

Anmerkungen

a
–a Er ... abtritt] Einfügung am Rand.
1
 Vgl. Stadtmüller, Niederaltaich, S. 193. Vgl. auch Nrr. 83, Anm. 1; 410, Anm. 7.