Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Dieter Kämmerer von Dalberg brachte im Namen seiner Brüder1 und seines Vetters Philipp vor, daß sie seit vielen Jahren vom Bf. und vom Hst. Worms entsprechend der inserierten Urkunde belehnt seien: Bf. Reinhard belehnt Friedrich Kämmerer von Dalberg samt dessen Brüdern und den Söhnen seines verstorbenen Vetters Philipp2 mit dem Judengericht zu Worms, der Schutzgerechtigkeit über die Wormser Juden, der Gerichtsfreiheit der Kämmererhöfe zu Worms, ihren Rechten an den Kämmererhöfen, der Freiheit der Kämmerer vom Wormser Burgfrieden, der Befreiung von der städtischen Gerichtsbarkeit, dem städtischen Ungelt und den Zöllen der Stadt sowie dem Recht zum Weinausschank (donnerstag nach dem sontag exaudi [8.5.]1505)3. Konfirmiert vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich auf Bitte Dieter Kämmerers den Besitz der aufgeführten Lehen und den vorgelegten Lehenbrief und kassiert alle anderslautenden Verfügungen. Befiehlt allen Reichsangehörigen unter Androhung der kgl. Ungnade und einer Geldstrafe von 20 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.4
Konstanz, 17. Juli 1507.5
Worms, StdA, 1 B, 504, unfol. (spätere Kop. mit imit. Vermm. amdric. und Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Worms, StdA, 1 B, 510,1, Stück-Nr. 42 (spätere Kop.) = B.
Regest: Battenberg, Quellen, Nr. 1147, S. 306 (datiert: Augsburg, 19.11.1507); Battenberg, Urkunden II, Nr. 2007, S. 104 (datiert: Augsburg, 19.11.1507).