Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Der Prozess des Maastrichter Ehepaares Vrentz1 beschäftigte die Reichsstände vom Augsburger Reichstag 1530 bis zum Speyerer Reichstag 1544. Die Stadt Maastricht, bis 1530 unter der Doppelherrschaft der Bff. von Lüttich und der Hgg. von Brabant, konnte sich Freiheiten erkämpfen, die von beiden Obrigkeiten anerkannt wurden. Durch ein Inkorporationsmandat Karls V. vom 1. Juli 1530 wurde Maastricht allerdings dem Herzogtum Brabant und der landesherrlichen Jurisdiktion des Kaisers unterstellt, wodurch den Untertanen der Stadt eine Appellation an Reichsgerichte verboten war, was nicht zuletzt auch die Rechte des Kammergerichts und des Bf. von Lüttich verletzte. Stadt und Bischof solidarisierten sich und konnten die Reichsstände im Streit um das Appellationsrecht auf ihre Seite bringen, während Kaiser Karl V. bzw. seine niederländische Statthalterin Kgn. Maria mit Hinweis auf ihre landesherrlichen Jurisdiktionsrechte die Kontrahenten in diesem Streitfall bildeten. Erst auf dem Speyerer Reichstag von 1544 konnte der Rechtsstreit, der wegen der Frage des Appellationsrechtes an das Reichskammergericht gegen die Entscheidungen territorialer Gerichte reichsrechtliche Relevanz besaß, durch kommissarische Vermittlung mit einem Vergleich beigelegt werden (RTA JR Bd. XV, Nr. 483–484).