Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Nr. 1529 Ks. Maximilian an Hg. Heinrich d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel und in gleicher Form an die Rst. Goslar
Trier, 13. Mai 15121
Kop.: Wien, HHStA, RK, Maximiliana 27 (alt 21a) 1512 Mai, fol. 51a u. b (an Hg. Heinrich); Ebd., fol. 54a u. b (an Goslar).
Hat den Brüdern Johann d. Ä. und Christian von Langeln aufgrund der treuen Dienste ihres Bruders Georg von Langeln, Landkomtur der Deutschordensballei Lothringen, und ihrer noch zu erwartenden eigenen Dienste die Reichslehen des Geschlechts derer von Borchdorp bei dessen Aussterben verliehen gemäß dem darüber ausgestellten (nicht vorliegenden) Lehnsbrief. Befiehlt, nach dem Tod sämtlicher Mitglieder des Geschlechts ihre Güter den Brüdern von Langeln zuzustellen, diese in ihrem Besitz zu schützen und zu schirmen und bei einem eventuellen Besitzstreit beide Parteien zu rechtlichem Austrag zu weisen. Sollten nach erfolgter Belehnung aus Vergeßlichkeit irgendwelche ksl. Briefe oder Verschreibungen ausgegangen sein, die ihr zuwiderlaufen, so sind diese kraftlos und ungültig.
Nr. 1530 Ksl. Schutzbrief für Kloster Rupertsberg
Trier, 16. Mai 1512
Koblenz, LHA, Best. 164 Nr. 296, Kop. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).
Ks. Maximilian bekundet, Äbtissin und Konvent des Klosters Rupertsberg hätten darlegen lassen, daß ihre von früheren Kgg. und Kss. sowie verschiedenen Ff. und Hh. verliehenen Privilegien und Rechte durch etliche Leute beeinträchtigt würden, wodurch ihr Kloster Schaden nehme. Da er nicht bereit ist, dies hinzunehmen, befiehlt er allen Reichsuntertanen unter Androhung schwerer Ungnade und Strafe, Äbtissin und Konvent des Klosters Rupertsberg künftig nicht mehr im Besitz ihrer Privilegien und Rechte zu beinträchtigen.
Nr. 1531 Ksl. Adelsbrief für Angehörige des Hauses Taxis
[Halle im Hennegau], 31. Mai 1512
Inhaltsangabe: Behringer, Thurn und Taxis, S. 200.
Ks. Maximilian verleiht Franz von Taxis, seinen Brüdern Roger, Leonhard und Janetto sowie seinen Söhnen Johann Baptista,1 David, Maffeo und Simon in Anbetracht ihrer Verdienste die erbliche Adelswürde im Reich, in den österreichischen und den burgundischen Landen und ernennt sie zu Hofpfalzgrafen.2
Nr. 1532 Ksl. Besitzbestätigung für das Augustiner-Chorherrenstift Ingelheim
Mecheln, 9. Juni 1512
Regest: Scriba, Regesten 3, Nr. 4540.
Ks. Maximilian bestätigt dem Augustiner-Chorherrenstift Ingelheim seine Besitzungen zu Kaysersberg, Türkheim und Münster im St. Gregoriental.
Nr. 1533 Ks. Maximilian an Aachen
Köln, 4. August 1512
Aachen, StadtA, Rst. Aachen U 5, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).
Die Priorin und der Konvent des Klosters St. Gertrud in Köln haben dargelegt, daß die Rst. Aachen ihnen jährlich einen bestimmten Geldbetrag zu geben habe, diesen aber trotz der hier in Köln erfolgten Münzveränderung nur in leichter Münze zahlen wolle. Dies widerspreche den bestehenden Verschreibungen und gereiche ihnen zu erheblichem Nachteil. Sie haben deshalb ihn um Hilfe angerufen. Ersucht demgemäß Aachen, das Geld künftig nur in der zu Köln jeweils geläufigen Münze zu zahlen, außerdem durch den Boten mitzuteilen, was es in dieser Sache zu tun gedenkt, damit er die Priorin und den Konvent entsprechend informieren kann.
Nr. 1534 Ksl. Geleitbrief für Wolfgang Tetzel
Köln, 7. September 15121
Wien, HHStA, RK, Maximiliana 28 (alt 21b) 1512 Sept., fol. 21a-22a, Konz. ( a.m.d.i.p.; Vermerk fol. 22b: Soll uf ain jar erneuert werden).
Ks. Maximilian bekundet, Wolfgang Tetzel habe dargelegt, daß sich zwischen der Rst. Nürnberg einerseits und ihm, seinen Brüdern und deren Untertanen zu Gräfenberg etwas handlung begeben, deshalben er dann gegen denselben von Nüremberg in sorgen stee und sich gewalts besorgen müß. Er habe deshalb darum gebeten, in hierin gnediglichen zu fürsehen und unser und des Reichs sicherhait und glait für gewalt und zu recht zu geben. Erteilt aufgrund dieser Bitte Wolfgang Tetzel ab Datum dieses Briefes ein Jahr lang freies Geleit also, das er mitler zeit anhaim und allenthalben in dem hl. Reiche oder andern enden sein notturft und gefallen nach handeln und wandeln mag, von allermeniglich unverhindert. Gebietet allen Reichsuntertanen, dieses Geleit zu respektieren und auch nicht zuzulassen, daß sonst jemand Tetzel oder dessen Hab und Gut beeinträchtigt.
Nr. 1535 Ksl. Absolution für Hans Meinschad
Köln, 7. September 1512
Kop.: Wien, HHStA, RK, Maximiliana 28 (alt 21b) 1512 Sept., fol. 17 (mit kleineren Korrekturen).
Konz.: Ebd., fol. 20a u. b.
Ks. Maximilian bekundet, Hans von Lennep, gen. Meinschad, habe vor einiger Zeit in Köln einen seiner Nachbarn, so im sein tochter wider seinen willen enthalten und gegen dem er sich, als er anzaigt, leibsnot erwern muessen, vom leben zum tod bracht. Er ist deshalb eigentlich der ksl. Strafe verfallen. Absolviert ihn jedoch aufgrund seiner nachdrücklichen Bitte, aus besonderer Gnade und weil es sich offenkundig um einen Fall von Totschlag handelt und nimmt ihn wieder in seine und des Reiches Gnade und Huld auf. Künftig soll Meinschad wegen dieser Sache von niemandem mehr behelligt werden. Er ist aber gehalten, sich mit den Verwandten des Getöteten zu vergleichen und außerdem für sein Seelenheil Buße zu tun. Gebietet allen Reichsuntertanen, Meinschad im Gebrauch dieser Absolution nicht zu beeinträchtigen
Nr. 1536 Ks. Maximilian an Johann von Reide (Kölner Bm.)
Köln, 22. September 1512
Wien, HHStA, RK, Maximiliana 28 (alt 21b) 1512 Sept., fol. 70a u. b, Konz.
Der Arzt Dr. Eucharius Rößlin hat dargelegt, er habe etlich puechlin den schwangeren frauen zu nutz und gutem verfaßt,1 wolle diese drucken lassen und bitte deshalb darum, daß sie in den kommenden sechs Jahre niemand nachdrucken darf. Befiehlt, besagte Büchlein durch die an der Universität Köln tätigen und andere in Köln ansässige Ärzte approbieren zu lassen und ihn über das Ergebnis schnellstmöglich zu unterrichten, damit er Dr. Rößlin Bescheid geben kann.