Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Bestätigen für den 13. Mai den Eingang seines durch den Boten Peter Leupold zugestellten Berichts aus Konstanz vom 8. Mai (samstag nach cantate)1  mit der beigelegten Abschrift der Instruktion für die Reichsgesandtschaft zu den Eidgenossen [Nr. 216]. Er hat unter anderem berichtet, daß auf kgl. Mt. furtrag und begeren dits gegenwurtigen Reichs tag zu Costenz durch Kff., Ff. und stend des Reichs geratschlagt, durch einen außschuß unvergriffenlich von denselben /79’/ sachen ze handeln und demnach an die stet begert, zwen zu solchem ausschuß zu verordnen, das von den stetten, so gegenwurtig, bewilligt sey etc. Das sicht uns gemainer stet halben fur ein grosse notturft an, als du des zum tail in deinem schreiben meldest. Und ist darumb an dich unser gutlich begeren, wollest bey den stetten vleiß ankeren und furdern, das auß inen zum außschuß etlich verordent werden. Und ob du fur derselben ainen angesehen, deß trugen wir nicht beschwerung, wollten das unsernthalben gern sehen. Dann bey solchem außschuß mag den stetten die ungleichait und beschwerung, als jungst zu Coln beschehen2, leichtlich verhutet und grosser nutz geschafft werden, das on ir beysein sunst nicht mocht beschehen.

[2.] Wie er weiß, hat der letzte Bundestag in Augsburg Hg. Albrecht von Bayern zum 30. Mai (suntag trinitatis) eine Bundeshilfe zur Einnahme Wasserburgs bewilligt [Nr. 81, Pkt. 1]. Seinem Bericht konnten sie entnehmen, daß der Kg. Hg. Albrecht durch Eilboten zum persönlichen Erscheinen auf dem RT aufgefordert hat. Sie wissen nicht, wie es nun mit der bewilligten Hilfe steht. Sie wurde ihnen jedenfalls bislang nicht abgekündigt. Er soll sich bei den in Überlingen versammelten Ständen danach erkundigen.

Nürnberg, 14. Mai 1507 (freitag nach dem hl. auffartstag).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 79–80 (Kop., Hinweis auf Siegelung durch den Altbürgermeister Jakob Groland).3

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Gemeint ist die unverhältnismäßig hohe Belastung der Reichsstädte beim Kölner Reichsanschlag von 1505. Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 913, hier S. 1379f.
3
 Vermerk über die Beschlußfassung durch den Nürnberger Rat am 14.5. (sexta post ascensionis Domini) (StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratsverlässe 477, fol. 9).