Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Nr. 977 Kf. Friedrich von Sachsen an Räte Hg. Albrechts von Bayern in Augsburg
Der Kg. hat ihn bis heute in Konstanz aufgehalten. Er gedenkt aber, am nächsten Tag, spätestens jedoch am Mittwoch [28.7.] nach Augsburg abzureisen.
Konstanz, 26. Juli 1507 (montag nach St. Jacobs tag).
München, HStA, KÄA 1238, fol. 329–329' (Kop.).
Nr. 978 Weisung Kg. Maximilians an Kf. Friedrich von Sachsen, Dr. Ludwig Vergenhans und Ernst von Welden
Hg. Albrecht von Bayern und Jörg Holzschuher haben laut eigenen Angaben Pfgf. Friedrich als Vormund mehrfach um die Übergabe der zwischen Hilpoltstein und Nürnberg gelegenen Dörfer Altenfelden, Eckersmühlen (Inckenmul), Finstermühle und Grafenberg mit den dazugehörigen Besitzungen und Rechten an Holzschuher ersucht. Diese Güter hätten seinerzeit Veit Ellwanger und seine Schwester [Clara] Sauerzapf an Hg. Ludwig von Bayern verkauft1, Hg. Albrecht habe sie nach dem Tod Hg. Georgs von Bayern und vor dem kgl. Kölner Spruch [vom 30.7.1505] an Holzschuher veräußert, wozu er befugt gewesen sei. Pfgf. Friedrich gebe als Grund für seine Weigerung die Zugehörigkeit dieser Güter zum Amt Hilpoltstein an. Hg. Albrecht und Holzschuher haben ihn, den Kg., um Hilfe gebeten.
Befiehlt ihnen, bei der ihnen aufgetragenen Taxation diese Angelegenheit zuerst zu verhandeln und eine Entscheidung zu treffen, wem die strittigen Güter gehören.
Konstanz, 31. Juli 1507.
Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1507), fol. 73–73’ (Kop.).
Nr. 979 Kg. Maximilian an Kf. Friedrich von Sachsen
Er hat ihn zusammen mit den kgl. Räten Dr. Ludwig Vergenhans (Propst zu Stuttgart) und Ernst von Welden (kgl. Pfleger zu Seifriedsberg) zu Kommissaren ernannt, um die im Streit zwischen Hg. Albrecht und Pfgf. Friedrich ergangene kgl. Deklaration [Nr. 410] zu vollziehen. Dafür werden die Akten benötigt, die der Bf. von Trient verwahrt, jedoch nicht herausgeben will, bevor Pfgf. Friedrich ihm nicht seine Zehrungskosten erstattet hat. Er hat dem Bf. befohlen, die Akten unverzüglich nach Augsburg zu schicken und nach Auszahlung des restlichen Zehrungsgelds, über dessen Höhe sie befinden sollen, an sie auszuhändigen.1 Ersucht ihn, mit Pfgf. Friedrich über das Zehrungsgeld zu sprechen und mit den beiden anderen Kommissaren eine Entscheidung darüber zu fällen. Übersendet ihm zu ihrer Information eine beglaubigte Abschrift der kgl. Deklaration. Insbesondere sollen sie dieser gemäß ohne Verzug in Verhandlungen über das Geschütz und das Getreide sowie über die Stadt Wemding eintreten.2
Konstanz, 8. August 1507.
Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 48–48’ (Konz. mit ex.-Verm.).