Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Nr. 89 Mandat Kg. Maximilians an Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck
Er hat auf die Klage der Hgg. Heinrich und Balthasar von Mecklenburg hin1 Hg. Bogislaw von Pommern sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg mit gütlichen Verhandlungen im Konflikt zwischen Mecklenburg und Lübeck beauftragt.2 Befiehlt ihnen, deren Vermittlung anzunehmen und das Verfahren nicht zu verschleppen, um den Erfolg der Kommission zu gewährleisten und unnötige Kosten zu vermeiden.3
Straßburg, 15. März 1507; präs. Lübeck, 16. Mai.
Lübeck, StdA, ASA Ex. 5390, unfol. (Or. m. Siegelrest, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Schwerin, LHA, Urkunden, Verträge mit Lübeck, Nr. 54, unfol. (undat. Konz.) = B.
Nr. 90 Dr. Hartmann Bgf. von Kirchberg (Koadjutor des Stifts Fulda) an Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck
Bestätigt den Empfang ihres Schreibens1. Er hat die Unterlagen über ihre Verhandlungen mit Kg. Maximilian wegen des Konflikts mit Mecklenburg studiert. Er wird wegen dieser Angelegenheit früher als geplant zum Kg. reisen und mit diesem gemäß ihrem Schreiben verhandeln.
[PS] Er wurde am 26. März (freitag nach judica) zum Koadjutor und künftigen Herrn des Stifts Fulda gewählt, uß dem wir in dem Hl. Röm. Reiche sonderlich beampt und der röm. Kgin. erzcanzler sein. Er dankt ihnen für ihr Entgegenkommen wegen der 600 fl.; er kann ihnen am kgl. Hof nun weitaus dienlicher sein, als dies aufgrund seiner Armut zuvor der Fall war. Das Geld wird er, wie sie geschrieben haben, bei einem Kaufmann aufnehmen.2 Seine Abreise zum Kg. ist für den 2. Mai (sonntag cantate) vorgesehen. Ihm ging eine Nachricht zu, daß die Reichsstände noch nicht vollständig in Konstanz versammelt sind.
Neuhof, 29. April 1507 (donnerstage nach dem sonntag jubilate); präs. Lübeck, 12. Mai.
Lübeck, StdA, ASA Ex. 4337, unfol. (Or. m. S.).
Nr. 91 Hgg. Heinrich V. und Balthasar von Mecklenburg an Dr. Johannes Mogenhofer (kursächsischer Kanzler und Domherr zu Naumburg)
Der Entscheidung im Konflikt zwischen den Hgg. von Mecklenburg und der Stadt Lübeck wurde dem röm. Kg. zum rechtlichen Austrag anheimgestellt. Sie werden der Stadt mit dem heutigen Datum eine kgl. Vorladung an den kgl. Hof1 zuschicken und außerdem Räte zu Hg. Albrecht (VII.) an den kgl. Hof entsenden, die als ihre Anwälte in dem Verfahren fungieren sollen. Sie haben Kf. Friedrich von Sachsen um die Erlaubnis gebeten, daß er sie in dieser Angelegenheit berät, auch wenn der Kf. selbst vorzeitig vom kgl. Hof abreisen sollte.2 Bitten ihn, diese Aufgabe zu übernehmen und ihrem Bruder Hg. Albrecht sowie ihren Anwälten zur Seite zu stehen.
Güstrow, 16. Juni 1507 (mitwoch nach Viti).
Schwerin, LHA, Urkunden, Verträge mit Lübeck, Nr. 54, unfol. (Konz./Kop.).