Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Sessionsstreit mit Bayern und Pfalz. An Kg. und Reichsstände.
Supplikation an Kg. und Reichsstände (Weimar, 7. 1. 1557; gemäß kgl. Dekret vom 6. 2. 1557 im RR vorzulegen; kopiert am 9. 2.)1 , unterzeichnet von den Hgg.; mit 1 Belegdokument2 (Supplikation an die kfl. Gesandten beim RT 1555): Ihr Vater Johann Friedrich I. wurde nach der Entlassung aus ksl. Haft [1552] als Hg. von Sachsen zum Frankfurter RKT 1554 geladen, wo Bayern den sächsischen Gesandten den Vorrang verwehrte. Beim RT 1555 taten dies neben Bayern auch die Gesandten der Pfgff. Johann [II.] von Simmern und Wolfgang von Zweibrücken3 . Gegen diese Ansprüche entnehmen sie, die Hgg., alten Verzeichnissen die seit Langem übliche Praxis zwischen den Häusern Sachsen und Bayern, dass der jeweils älteste Hg. beider Häuser den Vorrang erhält. Dies wurde seit dem Nürnberger RT 1487 so gehandhabt und von den Hgg. Albrecht [der Beherzte], Georg [der Bärtige], Heinrich [der Fromme] und Moritz gegen etwaige Forderungen Bayerns verteidigt. Nachdem die sächsische Herzogswürde aufgrund der ‚Veränderung‘ nunmehr an sie gekommen ist, beharren sie auf diesem Anspruch, den sie zusätzlich mit der Exspektanz auf die Kurwürde und ihrer Herkunft aus einer kfl. Linie begründen. Bitten, entweder den Hg. von Bayern und die Pfgff. dazu zu veranlassen, es beim Herkommen zu belassen, oder eine anderweitige Vergleichung einzuleiten. Können am RT nur teilnehmen4 , falls der Streit in diesem Sinn beigelegt wird. Die Hgg. entschuldigen damit auch ihr persönliches Fernbleiben vom RT.
Beratung im Supplikationsrat am 23. 2.5 mit Beschluss des Dekrets6 , das im RR am 1. 3. als Ständedekret7 gebilligt und dem Kg. am 4. 3. übergeben wurde: Klärung des Sessionsstreits gemäß Vorgabe vorheriger RAbb [1548/1551] durch den Kg.