Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Trotz der Entscheidung des Konstanzer Reichstags 1507, jährlich eine Visitation des Reichskammergerichts durchzuführen1, hatte eine solche nur Ende Juni 1510 auf Beschluss des vorhergehenden Augsburger Reichstags stattgefunden.2 Seither hatten sich jedoch beim obersten Reichsgericht vor allem im Zusammenhang mit seiner Finanzierung und Organisation sowie mit der fachlichen Qualität des Gerichtspersonals etliche Probleme angehäuft. Zu ihrer Erörterung fand ab dem 15. Oktober 1514 ein neuer Visitationstag am herkömmlichen Sitz des Gerichts in Worms statt. Das in der Edition im Volltext wiedergegebene Protokoll der Zusammenkunft bietet aufschlussreiche Einblicke in den problematischen Zustand des Reichskammergerichts am Ende des zweiten Jahrzehnts seines Bestehens (Nr.466). Zwar konnten in Worms etliche Finanzierungs- und Personalfragen geklärt werden, weitere schwierige Probleme hingegen wurden zur Weiterberatung auf den nächsten Reichstag verschoben. Da ein solcher allerdings in den beiden folgenden Jahren nicht stattfand und auch auf der Mainzer Versammlung 1517 keine Verbesserungen beim Reichskammergericht erfolgten, blieben die damit zusammenhängenden Fragen weiterhin ungelöst.

Anmerkungen

1
 Vgl. Heil, Reichstagsakten 9, Nr.268 [23.].
2
 Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Abschnitt I.19.3.