Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[Köln, Anfang-Mitte September 1512]

Druck: Kirchhofer, Urkunden, Nr. 15.

Hat aus dem Vorgehen des Ensisheimer Regiments gegen sein Schloß, seine Flecken und Dörfer den Schluß gezogen, daß er beim Ks. wegen etlicher in Dienst genommener Knechte in Ungnade gefallen ist. Da er sich jedoch vollkommen unschuldig weiß, ist er unter großen Mühen sofort zum Ks. nach Köln gereist, um sich vor diesem zu verantworten. Vorgestern hat er nun den ksl. Räten die Angelegenheit vorgetragen und zur Antwort erhalten, er möge seine Entschuldigung schriftlich darlegen, was er hiermit tut.

Als armer Gf., der auf den Dienst für den Ks. oder andere Kgg. und Ff. angewiesen ist, ist er kurz nach Ostern (1512) zum Kg. von Frankreich gezogen, zu einem Zeitpunkt, als dieser freundschaftlich mit dem Ks. verbunden gewesen ist. Auf die Frage des Kg., ob er ihm 2000 Knechte besorgen könne, hat er erklärt, wenn es nicht gegen den Ks. oder die Eidgenossen gerichtet sei, könne er ihm sogar 5000-6000 Knechte beschaffen. Diese sind denn auch in seiner Abwesenheit in Dienst genommen worden und bei seiner Rückkehr in einem seiner Dörfer untergebracht gewesen. Von einem ksl. Mandat hat er zu diesem Zeitpunkt nichts gewußt und erst davon erfahren, als das Ensisheimer Regiment ihn aufgefordert hat, sich von den Knechten zu trennen. Dies kann er im Rahmen der vom Ks. verlangten Purgation jederzeit beschwören. Die Entlassung der Knechte ist jedoch, wie der kriegserfahrene Ks. sicher ermessen kann, nicht so rasch möglich gewesen. In der Annahme, er wolle die Knechte dem Kg. von Frankreich zuführen, haben das Regiment und die Eidgenossen seinen Besitz konfisziert. Bittet den Ks., in Anbetracht seiner und seiner Vorfahren treuen Dienste für das Reich und das Haus Österreich, diese Rechtfertigung anzunehmen und das Ensisheimer Regiment und die Eidgenossen anzuweisen, ihm seine beschlagnahmten Besitzungen zurückzugeben.1

Anmerkungen

1
 Weitere Einzelheiten zu diesem Schreiben bei Christ, Kooperation und Konkurrenz, S. 355f.