Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 29. Juni 1510

Hannover, HStA, Cal. Br. 16 Nr. 6, fol. 123a-128b, Kop. ( p.r.p.s.; c.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Anfencklichen, als wir, wider die Venediger als unser und des hl. Reichs offenbar veind und verachter zu handeln und den krieg wider sy zu beharren und zu volziehen, genzlichen furgenomen haben, sein wir des willens gewest, in aigner person solh furnemen zu tun. Da ihm jedoch diser zeit etlich treffenlich handlungen und sachen furgefallen sein, die uns verhindern, daz wir so eylends und zu dem anfang solher handlung in aigner person nit komen mugen, hat er bis zu seinem Eintreffen Hg. Erich von Braunschweig-Calenberg zum obersten Feldhauptmann des Kriegsvolks aus den niederösterreichischen Landen, das gegenwärtig in Görz, Nisterreich, Friaul, am Karst und in den besetzten Orten liegt, Bf. Christoph zum obersten Kommissar sowie Gf. Christoph von Frangepan, Jörg Moysse und die drei Feldlandhauptleute zu Kriegsräten ernannt. Beauftragt sie, in seiner Abwesenheit gemäß ihrer Vollmacht1 Folgendes zu handeln: Verlegung des ihnen unterstehenden Kriegsvolks ins Feld zu F. (Rudolf) von Anhalt, Aufbringung des dafür notwendigen Geldes, Musterung des bereits angekommenen bzw. noch eintreffenden niederösterreichischen Kriegsvolks, Organisation der Proviantzufuhr, gute Zusammenarbeit untereinander und pflichtbewußter Einsatz, schonende Behandlung sich freiwillig ergebender sowie Schleifung eroberter Schlösser und Städte, Gewinnung der Städte und Flecken in Friaul durch Geheimverhandlungen, Inaussichtstellung einer erheblichen Abgabenreduzierung für sich ergebende Schlösser und Städte, deren Huldigungsleistung an ihn als Ehg. von Österreich, Organisation des Gesundheitswesens, der Justiz und der Sicherheit in den gewonnenen Orten, Beibehaltung der unter venezianischer Herrschaft geltenden Zölle und Taxen auf alle Güter, straffe Überwachung aller erteilten Weisungen, gute Zusammenarbeit untereinander sowie insbesondere mit dem F. von Anhalt als zweitem obersten Feldhauptmann, in schwierigen Fällen Rückfrage beim Ks., Kooperation mit dem Grandmaître (Charles d’Amboise) als oberstem Feldhauptmann des Kg. von Frankreich, Mitnahme fast des gesamten vorhandenen Kriegsvolkes zum F. von Anhalt, Absprache mit diesem bei der Zusammenführung beider Heere, Selbstschutz vor feindlichen Übergriffen, Organisation der Kommunikationswege.

Anmerkungen

1
 Ebenfalls ausgestellt in Augsburg am 29. Juni 1510. Hannover, HStA, Cal. Br. 16 Nr. 6, fol. 128b-130a, Kop.