Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Anspruch des Ks. auf die zwischen dem Hg. von Württemberg und Rottweil strittigen Hoheitsrechte; [2.] Übersendung der ständischen Antwort auf eine ksl. Schrift; [3.] Weiterleitung der Nürnberger Supplikation in Sachen Reichskammergericht an den Supplikationsausschuß, Unterredung Nützels mit den Ausschußmitgliedern.

[Augsburg], 22. März 1510

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden Akten 126 Nr. 2, fol. 83b-84b, Konz.

Geht davon aus, daß seine durch einen Augsburger Boten übermittelten Schreiben vom 19. März (Nr. 535, 536) in Nürnberg eingetroffen sind.

[1.] So vernim ich sider, das ksl. Mt. will sagen, die obrikeit, darumb sich mein gn. H. von Wirtenberg und die von Rotweyl irren, die gehor keinem teil, sunder irer Mt. zu, als dann ir Mt. des genugsam brief und sigel hab. Was nun aus solchen sachen wird, das kan noch nimant wissen.

[2.] [...] So haben sich die stend des Reichs auf die nachst ubergeben ksl. Mt. schrift einer antwort entschlossen. Die ist ir Mt. in schriften uberantwort [Nr.104], wie euer weisheit ab der abschrift derselben, hierin verwart, zu vernemen haben.

[3.] So hat die ksl. Mt. die suplication, von euer weisheit ausgangen, den handel des kamergerichtz welangend [liegt nicht vor], den stenden des Reichs wefolhen. 1 Versich mich, die werd vor dem ausschuß des Reichs, so in sunderheit uber die suplication sind geordent, verlesen und daselbst wewogen, was darin zu handeln sey. 2 Darumb nach rat meines H., des brobsts [Dr. Erasmus Toppler], ich mich perschonlich zu etlichen Ff. und andern, zu dem aus[s]chuß gehörig, gefugt, solcher handlung unter[r]icht und laut euer weisheit wefelch dieselben zum hochsten gepeten und unterdeniglich ersucht, ein gn. einsehen zu haben, damit solch furnemen wider das statgericht zu N[ürnberg] abgestelt werd. [...] Datum am freitag fru nach judica Ao. etc. decimo.

Anmerkungen

1
 Wohl hierauf bezieht sich folgender Eintrag in den Nürnberger Ratsverlässen unter dem Datum tercia post letare [12.3.10]: Zwo supplicationen, aine an den Ks. und die ander an die reichsstende, von wegen der Behaimen und des camergerichts ausgeen lassen: ratschreiber. Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratsverlässe Nr. 514, fol. 22a.
2
 Diese Aussage ist ein Beleg dafür, daß es bereits auf dem Augsburger Reichstag 1510 einen speziellen Ausschuß gab, der für die Prüfung von Supplikationen zuständig war. Bislang ging die Forschung davon aus, daß der Supplikationsausschuß erstmals auf dem Wormser Reichstag 1521 in Erscheinung trat. Vgl. Neuhaus, Reichstag, S. 156; Ders., Supplikationen, S. 154.