Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Augsburg, 24. Mai 1510
Köln, Historisches A., Domstift Urkunden 3/1958, Orig. Perg. m. S.
Druck: Lünig, Reichs-Archiv 16, S. 637-639.
Ks. Maximilian bekundet, daß er zwar das Wohl aller Reichsuntertanen im Auge hat, aber doch in besonderer Weise gewillt ist, die Kff. bei ihren angestammten Rechten und Freiheiten zu handhaben. Bestätigt deshalb EB Philipp von Köln aufgrund der treuen Dienste, die dessen Vorgänger und er selbst Ks. und Reich geleistet haben und künftig wohl noch leisten werden, alle Regalien, Obrigkeiten, Rechte und Privilegien beiderseits des Rheins, die der EB und seine Vorgänger jemals erworben haben. Hat zudem erfahren, daß die Rst. Köln und andere Ff., Hh. und sonstige Personen gegen die ebfl. Regalien, Gnaden, Privilegien und Freiheiten eigene Freiheiten und Rechte von ihm (dem Ks.) erlangt haben, die EB Philipp und seinem Erzstift künftig nachteilig sein könnten. Die Goldene Bulle Ks. Karls IV. besagt jedoch eindeutig, daß einem Kf. nachteilige Privilegien kraftlos sind. Da er selbst nie beabsichtigt hat, den Rechten EB Philipps irgendeinen Abbruch zu tun, erklärt er, daß die der Rst. Köln verliehenen Rechte denjenigen EB Philipps und seines Erzstifts unschädlich sein sollen. Gebietet allen Reichsuntertanen und insbesondere der Rst. Köln, den EB beim Gebrauch dieser Verfügung keinesfalls zu behindern. Zuwiderhandelnden wird befohlen, ihr Vorgehen bis zum 45. Tag nach Kenntnisnahme dieser Erklärung abzustellen.