Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Klage Augsburgs wegen Nichtanrechnung seines Darlehens für das Reichskammergericht auf den Anschlag zum Unterhalt des Gerichts, Weisung zur Beachtung des entsprechenden Reichstagsbeschlusses.
Augsburg, 6. März 1510
Kop.: A) Augsburg, StadtA, Literalien 1510, o. Fol.
Spätere Kop.: B) Heidelberg, UB, Cod. Pal. germ. 492, fol. 481b-482a.
Druck: Harpprecht, Staatsarchiv, S. 111f.
Gruß. Wolgeborner, edler, ersamen und hochgelerten, lblibra (Pfund) . getreuen und besondern, uns haben die ersamen unser lb. besondern Bm. und rat dieser statt Augspurg zu erkennen geben, das, wiewol inen auf den reichstägen zu Constenz und Wormbs, jüngst gehalten,1 durch gemaine stend des röm. Reichs zugesagt und bewilligt sey, das der anschlag, so inen zu underhaltung des camergerichts zu geben aufgelegt wurde, an den 1000 fl., die sye gemeinen stenden des Reichs auf dem reichstag, nechst alhie gehalten,2 geliehen haben, abgezogen werden, so sollet ir doch an sye irs aufgelegten teils halb zu solichem camergericht ansynnens getan, darzu umb entrichtung desselbigen inen etlich penalmandat in kurzvergangen tagen in namen röm. ksl. Mt., unsers allergnst. H., zugeschickt haben. Das solichem beschehen beschlus und zusagen ungemeß und ganz wider sey, unterteniglich bittend, euch des zu berichten und zu bevelhen, damit sy bey solichem abscheid des abzugs pleiben und ferners ansuchens darin enthebt werden mogen. Wann wir nun wissen, daß sye solich 1000 fl. den gemeinen stenden auf dem nechstverschinen reichstage alhie gutwilicklich und treulich gelihen und auch auf gedachten reichstagen zu Costenz und Wormbs durch gemaine stend beschlossen und zugelassen ist, das gedachte von Augspurg ire gepüre, so inen zu unterhaltung des camergerichts aufgelegt wurde, an denselben 1000 fl. abgezogen werden soll, so haben wir euch solichs unangezeigt nit lassen wollen, genediglich begerend, ir wollet bemelte von Augspurg bey solichem abschaid des abzugs pleiben und sye mit ferrer anfordern und processen der sachen halb unbelestiget lassen. Daran tuet ir zur pillikayt unser ernste maynung und gut gefallen. Geben a–zu Augspurg unter unser, Uriels, EB zu Meinz und erzcanzlers etc., Friderichs, Hg. zu Sachsen etc., Kf., Lorenzen, Bf. zu Würzpurg etc., und Ulrichs, Hg. zu Wirtenberg etc., secreten auf mitwochen nach dem sontag oculi Ao. etc. decimo–a.3