Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 8. April 1510

Worms, StadtA, 1 B Nr. 1919/2, o. Fol., Kop. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Ks. Maximilian bekundet, daß Dechanten, Kapitel und gemeine Priesterschaft von Worms einerseits sowie Bm. und Rat von Worms andererseits durch ihre jeweiligen Gesandtschaften haben darlegen lassen, daß ihre langjährigen Konflikte durch EB Jakob von Trier und Kf. Friedrich von Sachsen (auf dem Konstanzer Reichstag) zum Teil rechtlich, zum Teil gütlich beigelegt worden sind,1 und ihn beiderseits gebeten haben, den Spruch zu bestätigen. Erteilt diese Bestätigung in Würdigung der innigen Gebete der Wormser Priesterschaft sowie der vielfach geleisteten treuen Dienste von Bm. und Rat von Worms und erklärt, daß beide Seiten den Spruch auf ewige Zeiten für ihre Zwecke verwenden sollen, jedoch unschädlich seiner und des Reiches Rechte und Obrigkeiten. Gebietet allen Reichsuntertanen unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade und einer Strafe von 100 Goldmark, beide Parteien im Gebrauch dieser Bestätigung nicht zu beeinträchtigen, sie vielmehr dabei zu handhaben.

Anmerkungen

1
 Druck: Heil, Reichstagsakten 10, Nr. 329. Vgl. dazu Todt, Kleruskritik, S. 133f.