Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Klage über das Ausbleiben Bf. Reinhards von Worms, ihr Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zwischen ihm und der Rst. Worms mit Vorschlägen zu dessen Ablauf; [2.] Ablehnung des ksl. Wunsches nach Verlegung des Reichstags nach Antwerpen oder Herzogenbusch durch die Stände, Mutmaßungen über seine Verlegung nach Köln oder Worms, Bitte um Meinungsäußerung hierzu.
Trier, 10. Mai 1512
Worms, StadtA, 1 B Nr. 1929/1, o. Fol., Orig. Pap. m. S. (Präs.vermerk auf der Rückseite: Des rats geschickten uf dem rychsdag zu Trier, praesentirt 13. Maii).
[1.] Gruß. Wir haben euer weisheit am ersten geschriben, wie wir auf den angesetzten tag aus merklichen gescheften ksl. Mt. kein verhörung mögen haben. Und aber weiter tun wir euer weisheit zu wissen, das am andern tag darnach haben uns der ksl. Mt. rete zu erkennen geben, H. Philips von Flersheim hett inen eröffenet, wie der Bf. [Reinhard von Worms] auf wagendem fueß und zum lengsten auf zukünftigen sambstag [8.5.12] darnach oder am langsten auf den sontag cantate [9.5.12] alher gein Trier kommen würde. Baten die rete ksl. Mt., solh zeit gedult zu haben. Das wir auch gewilligt und gütlich zugelassen, dann wo wir solhs abgeschlagen hetten, were uns, als wir besorgten, zu verwiß oder ungnaden und damit nichts erlangt geacht worden. Nachdem aber solh zeit unsers gütlichen zulassens umbgelaufen, haben wir weiter bei ksl. Mt. canzler, dem Serenteiner, angesucht und uns des Bf. ausbliben beclagt und also umb ein commission müntlich gearbeit, dermassen, das ksl. Mt. solt mitsambt der versamblung die sachen dem iezigen camerrichter bevelhen und iede partei demselben camerrichter einen verstendigen, unparteiischen mann zusetzen. Dieselbige person sollten beider teil furbringen und notturft in schriften hören und nach beschluss der sachen gütlich mittel bei beiden teiln suchen, sie zu vertragen. Wo aber die gütlicheit nit volgen wolt, alsdann sollten der camerrichter mitsambt den zugesetzten person[en] den ganzen handel mitsambt irem gutbedunken ksl. Mt. under irem einsigel zuschicken. Darauf solt ksl. Mt. nach gestalt und erfindung des handels ein entlichen spruch und decret nach ksl. Mt. und des Reichs notturft tun, damit beide parteien zu ewigem friden gestallt werden. [Auf] solh unser müntlich werbung der canzler uns sagt, wir sollten solh unser beger in ein schrift stellen, das auch auf heute, montag datum [10.5.12], beschehen. Und ist der Bf. noch zur zeit nit ankommen.
[2.] Auch so ist ksl. Mt. zugefallen, das ir Mt. hat begert, den reichstag gein Antwerp oder Herzogenbusch zu verrücken etc. Aber die versamblung ist des nit willig aus manigfaltigen ursachen. Aber wir versehen uns, der reichstag werde sich von Trier gein Collen verrücken. Was nu euer weisheit, ob sich solhs dermassen begeben würde, will oder meynung sein wolt, mögen euer weisheit uns solhs auch wissen lassen, uns darnach mögen richten. Datum montags nach cantate Ao. etc. 12.