Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[Köln, August 1512]

Köln, Historisches A., Köln und das Reich Nr. 41, fol. 1a-2b, Kop. (Überschrift: Clagte Johans van Hemberg, erbcamerer, contra civitatem).

Hat von seinen Vorfahren das Erbkämmereramt des Erzstifts Köln geerbt, zu dem eine vor St. Laurenz gelegene freie Behausung, genannt „Zur Biesen“, gehört. Vor dem Keller dieses Hauses liegt eine von einer Mauer eingefaßte Stelle, mit der die althergebrachte Freiheit verbunden ist, daß Missetäter, die sich dort aufhalten, nicht angetastet werden dürfen. Dieser Ort ist den meisten Bewohnern von Köln wohlbekannt. Nächtens wurde er nun mit Hölzern abgeriegelt, die Mauer wurde eingerissen und das Loch vor der Kellertür zugefüllt. Als er (Hemberg) versuchte, den vorigen Zustand wiederherzustellen, wurde er durch Mitglieder des Rats daran gehindert, alles in der Absicht, die mit seinem Amt verbundenen Rechte zu beschneiden. Daraufhin wandte er sich zunächst an den Rat der Stadt, anschließend mehrfach an den EB von Köln als seinen rechten Herrn, das Domkapitel sowie die Landstände des Erzstifts Köln mit der Bitte, den Rat zu bewegen, ihn bei seinen Rechten zu belassen und die niedergelegte Mauer wieder aufzurichten. Dies ist allerdings bis heute nicht geschehen. Bittet deshalb Ks. und Reichsstände, dem EB unter Strafandrohung zu gebieten, seine hergebrachte Freiheit unangetastet zu lassen und den vorherigen Bauzustand der Mauer wiederherzustellen.1

Anmerkungen

1
 Köln gab zu der Supplikation folgende undatierte, jedoch höchstwahrscheinlich ebenfalls im August 1512 entstandene Stellungnahme ab: Ihm ist nicht bekannt, wie und durch wen besagte Mauer abgebrochen wurde. Allerdings wurden etliche, die bei Dunkelheit in besagtes Loch fielen, zum Teil erheblich verletzt. Zudem hat Johann van Hemberg nie einen Beweis für seine angebliche Freiheit vorgelegt. Schließlich ist auch noch darauf zu verweisen, daß Hemberg und sein Vater sich im Neußer Krieg gegen Kaiser Friedrich III. ungehorsam gezeigt haben. Köln hat ihnen deshalb zunächst ein Schloß mit Waffengewalt abgenommen, es ihnen aber später aus Nachsicht wieder zurückgegeben. In Anbetracht dieser erwiesenen Wohltat hätte Köln keinesfalls erwartet, von Hemberg derart vor Ks. und Reichsständen verklagt zu werden. Köln, Historisches A., Köln und das Reich Nr. 41, fol. 2a u. b, Kop.