Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[Augsburg, 28. September 1512]1

Stuttgart, HStA, H 53 Bü. 8, fol. 38a-39a, Konz.

Haben auf der Versammlung des Schwäbischen Bundes hier in Augsburg gemäß ihrer Instruktion mit Paul von Liechtenstein verhandelt (Nr. 1462). Dieser ersuchte sie um eine Abschrift des Beibriefs (Nr. 1465) und sicherte zu, diesbezüglich das Bestmögliche bei der Bundesversammlung zu tun. Dort wurde ihnen jedoch im Rahmen einer Anhörung erklärt, die Bundesmitglieder hätten gegen den Beibrief drei Einwände:

1. Eine unbegrenzte Dauer der Verschreibung, die die Bundesmitglieder auf ewig verpflichtet, Hg. Ulrich im Besitz seiner gewonnenen Ortschaften zu handhaben, kommt nicht in Frage; 2. Die Formulierung, daß die Pflicht zur Hilfeleistung auch für andere Sachen gelten soll, ist insofern unklar, als man nicht weiß, welche Gnaden, Gaben und Freiheiten Hg. Ulrich vom Ks. erhalten hat. Der Hg. kann aber von den Bundesmitgliedern eine Verschreibung bekommen, daß sie ihn während der Dauer des Bundes im Besitz der gewonnenen Flecken und bei dem, was er jetzt innehat, handhaben und hinsichtlich der anderen Artikel alles tun werden, was für sie möglich und annehmbar ist; 3. Auch gegenüber einer Forderung oder einem Rechtserbieten von dritter Seite können die Bundesmitglieder den Hg. nicht handhaben.

Hierauf antworteten sie (die Gesandten), Hg. Ulrich wolle sicher nicht, daß er von den Bundesmitgliedern auf ewig gehandhabt werde, sondern nur während der Dauer der Bundeseinung. Zudem, dieweyl ksl. Mt. euer ftl. Gn. des und auch der andern artikel halben zugelassen hab und es auch zum teyl eur ftl. Gn. auf dem pundstag zu Ulm2 zugesagt sy, hett eur ftl. Gn. geacht, es het kain irrung gehapt.

Auf ihre Erklärung, sie wollten Hg. Ulrich den Standpunkt der Bundesmitglieder mitteilen. entgegneten diese, sie würden drei bis vier Tage warten, da sie lieber mit den alten Mitgliedern im Bund seien als mit neuen. Sie (die Gesandten) reisen noch nicht sofort ab, so daß man sie informieren kann, falls noch Mitteilungen vom Ks. eintreffen oder man sich anderweitig bedenkt.

Anmerkungen

1
 Die Datierung ergibt sich aus Nr. 1465.
2
 Eine entsprechende Hilfszusage hatte der Schwäbische Bund Hg. Ulrich auf der Ulmer Versammlung am 12. Oktober 1505 gegeben. Heil, Reichstagsakten 8, Nr. 851.