Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Erneute Bitte um Zurückweisung der Ansprüche Hg. Johanns III. von Kleve auf Jülich-Berg, im Weigerungsfall Hilfeersuchen an Freunde.

ohne Ort, [Anfang August 1512]

Weimar, HStA, EGA, Reg. A Nr. 199, fol. 9a-10a, Konz.

Haben sein Antwortschreiben aus Köln von 24. Juli (Nr. 1177) erhalten. Nachdem wir uns dann hievor gegen euer ksl. Mt. und den stenden des hl. Reichs erboten haben, derselben euer Mt. und den stenden unser gerechtikeit an berürten Ftt. furzulegen und darüber erkennen zu lassen, wie dann dasselb unser schreiben inheldet, sint wir in hoffnung gestanden, es solte angesehen und der Hg. von Clefe von seinem furnemen gewisen sein oder erkentnus ergangen sein, damit wir an dem, so euer ksl. Mt. vater [Ks. Friedrich III.] seliger und loblicher gedechtnus unsern eldern umb yrer treuen dinst willen gelihen und durch euer ksl. Mt. gnediglich bestetigt, ungehindert blieben wern. Wann uns aber des von Clefe furnemen, wie euer ksl. Mt. gnediglich zu ermessen haben, nit wenig zu beswerung raichet, ist nochmals unser untertenig bit, euer ksl. Mt. wollen yn nochmals weisen, seinem furnemen abzustehen und uns an unser gerechtikeit nit zu verhinderna und uns dobey hanthaben. Wir werden auch bericht, wie bey euer ksl. Mt. der Hg. von Clefe umb belehnung berurter Ftt. emsiglich anhalten solle. Wo dem also, bitten wir in aller untertenikeit, euer ksl. Mt. wollen solchs nit willigen. Wo er es aber bey euer Mt. auf sein ungestüm anregen erlangen würde, wie wir uns bey euer ksl. Mt. nit versehen wollen, so würden wir geursacht, uns gemelts Hg. von Clefe unbillicher furwendung bey unsern Hh. und freunden zu beclagen, yrn rat und hilf zu suchen und bitten, das einzubringen, so euer ksl. Mt. uns aus gutem titel verschriben und bestetigt hat, der untertenigen hoffnung, euer ksl. Mt. werde darab kein ungefallen entpfahen. Wollen wir geflissen sein, umb euer ksl. Mt. als unserm H. und Ks. in aller untertenikeit zu verdinen etc.

Anmerkungen

a
 Folgt gestrichen: oder uns zu einbringung derselben mit rat, hilf und beyst[and].