Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Nr. 334 Ksl. Bestätigung des badischen Erbvertrags

Augsburg, 23. Mai 1510

Karlsruhe, GLA, Abt. D Nr. 1125, Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Ks. Maximilian bekundet, daß Mgf. Christoph von Baden, Statthalter von Luxemburg und Esch, für die Zeit nach seinem Tod seinen Sohn Mgf. Philipp anläßlich dessen Vermählung mit Elisabeth, Tochter Kf. Philipps von der Pfalz, gemäß einer am 4. Juli 1503 (dinstag nach St. Paulstag der bekerung) in Heidelberg ausgestellten und nachfolgend inserierten Verschreibung als Inhaber der Mgft. Baden, der Gft. Sponheim, der halben Gft. Eberstein sowie der Hft. Altensteig bestimmt hat.1 Da alle Söhne Mgf. Christophs dieser Verschreibung zugestimmt und ihre Einhaltung beschworen haben, zudem Mgf. Philipp zur Ausübung der Regierung erkennbar geeignet ist, bestätigt er (der Ks.) sie und verfügt, daß Mgf. Philipp nach dem Tod seines Vaters ungehindert zur Herrschaft gelangen soll. Gebietet allen Reichsuntertanen unter Androhung schwerer Ungnade sowie einer je zur Hälfte in die ksl. Kammer und an Mgf. Philipp zu zahlenden Strafe von 50 Goldmark, diesen im Gebrauch dieser Bestätigung nicht zu beeinträchtigen.

Anmerkungen

1
 Zu den Hintergründen dieser Erbvereinbarung und zu ihren Auswirkungen vgl. Wielandt, Markgraf Christoph I., S. 24-30.