Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Nr. 280 Köln an Zyprian von Serntein (ksl. Kanzler) und in gleicher Form an Jakob Villinger (ksl. Kammermeister)
Köln, 28. Dezember 1509 (up der unschuldiger kynder tag)
Köln, Historisches A., Briefbücher Nr. 45, fol. 112a-113a, Kop.
Hat von guten Freunden gehört, der EB von Köln habe verlauten lassen, daß er auf dem kürzlich (1509) abgehaltenen Reichstag in Worms vom Ks. etliche privilegien erlangt sulle haven, darinne den unsern zosampt unsern alden fryheiten und herkomen, damit wir, gemeyne stat und burger, van we[i]lant röm. Kss. und Kgg. manichfeldenklich begnadt sein, derogiert werde und wederroefende derselver geschien sulle. Träfe dies zu, so würde es der Gemeinde von Köln, die stets treu zu Ks. und Reich gestanden hat, zo ewigen nachdele, abnemunge und vermynneronge unsers lovelichen regimentz reichen. Da aber Köln hierüber keine sicheren Informationen besitzt, bittet es um schriftliche Mitteilung durch den Boten, was daran wahr ist. Falls es wirklich entsprechende Bestrebungen gibt, möge Serntein (bzw. Villinger) sie verhindern und dafür sorgen, daß der Ks. keinesfalls darauf eingeht. Dieser hat nämlich zu Lebzeiten EB Hermanns, der bereits Ähnliches versucht hat, Köln versichert, daß er niemals beabsichtigt habe bzw. beabsichtigen werde, Kölns Freiheiten und Privilegien zu schmälern, sondern die Stadt bei dem bleiben lassen werde, was die auf Pergament geschriebene und von Serntein unterzeichnete ksl. Urkunde im einzelnen beinhalte.1
Darüber hinaus bittet Köln um Unterstützung, damit es die Bestätigung des Stapels, für die es bereits zahlreiche Gesandtschaften, Kosten und Verehrungen investiert hat und die sowohl der Ks. als auch Serntein (bzw. Villinger) schon mehrfach in Aussicht gestellt haben, erlangt.2 Diesen und allen anderen Anliegen Kölns möge Serntein (bzw. Villinger) sich gewogen zeigen.
Nr. 281 Jakob Villinger an Köln
Innsbruck, 26. Januar 1510
Köln, Historisches A., Köln und das Reich Nr. 36/4, fol. 2, Orig. Pap. m. S. (Präs.vermerk: Ao. etc. xmo octava Februarii).
Hat durch das von einem Stadtboten überbrachte Schreiben (Nr. 280) von den Mutmaßungen Kölns erfahren, der Kölner EB habe ksl. Privilegien erlangt, durch die er die bestehenden Freiheiten der Stadt außer Kraft setzen und ihr dadurch großen Schaden zufügen könne. Da er diese Befürchtung, sofern sie begründet ist, gut nachvollziehen kann, hat er zusammen mit dem ksl. Kanzler Zyprian von Serntein die Sache sofort dem Ks. vorgetragen. Dieser hat geantwortet, er wisse nichts davon, auch habe der EB von Köln keine entsprechende Bitte an ihn herangetragen. Auch Serntein hat erklärt, ihm sei nichts Diesbezügliches bekannt. Daher ist zu vermuten, daß die mitgeteilten Informationen nicht zuverlässig sind. Wenn allerdings Köln Näheres dazu erfährt, möge es Serntein und ihn darüber in Kenntnis setzen. Sie beide werden dann in einer Weise Hilfe leisten, daß Köln zufrieden sein wird.
Was die Bestätigung des Stapels betrifft, so ersieht Köln aus dem (nicht vorliegenden) ksl. Schreiben, daß der Ks. auf dem bevorstehenden Reichstag mit denjenigen Kff., die die Angelegenheit betrifft, verhandeln will. Köln soll deshalb seine Gesandtschaft unverzüglich nach Augsburg abfertigen. Der Ks. wird sich sicher für die Bestätigung einsetzen und auch er (Villinger) wird sich entsprechend verwenden.
Nr. 282 Köln an Ks. Maximilian
Köln, 18. Februar 1510
Köln, Historisches A., Briefbücher Nr. 45, fol. 205b-206b, Kop.
Der Ks. hat in seinem (nicht vorliegenden) Schreiben mitgeteilt, er wisse nichts davon, daß etwas gegen die Freiheiten Kölns unternommen worden oder ausgegangen sei. Falls die Stadt sich dennoch beschwert fühle, solle sie dies durch eine Gesandtschaft zum Augsburger Reichstag darlegen lassen. Demgemäß hat Dr. Meynertzhagen Weisung erhalten, dem Ks. die Anliegen und Klagen Kölns vorzutragen. Bittet, Dr. Meynertzhagen gnädig anzuhören, sich von niemandem gegen die Stadt ohne ihr Wissen bewegen zu lassen und nichts zu tun oder ausgehen zu lassen, das uwer ksl. Mt. und des hl. Richs oberkeit, ouch uns und gemeyner stat Colne zo abbruch adir nachdeile an unsern privilegien, fryheiten, alten herkomen und lobelichen gewonheiten reichen mochte, in maissen ure ksl. Mt. uns und den unsern zo manche[n] zyden troestlich zogesacht, ouch hiebevoren gar gnedenklichen zogeschreven hait nach laut der copien, hyrinne verslossen [liegen nicht vor], die wir zu eyner erinnerung, uwer ksl. Mt. gnediger zo vergnugen, hiemit oeverschicken.
Nr. 283 Köln an Zyprian von Serntein und in gleicher Form an Jakob Villinger
Köln, 18. Februar 1510
Köln, Historisches A., Briefbücher Nr. 45, fol. 206b-208a, Kop.
Dankt für das Schreiben (Nr. 281), aus dem Sernteins (bzw. Villingers) Engagement für die Belange Kölns zu ersehen ist. Hat darüber hinaus von guiden, heymlichen frunden erfahren, daß der EB von Köln zusammen mit den Verordneten des Erzstifts und der Landschaft die ksl. Mt. umb etliche dingen an moechten langen, die, as zo bezorgen, uns und gemeyner stat zo groyß swericheit, nachdeil und schaden reichen sulden, wann sie by ksl. Mt. des folg erlangen. Bittet deshalb darum, dafür einzutreten, daß Köln in der Gunst des Ks. bleibt, Dr. Meynertzhagen in seinen Bemühungen um die Belange der Stadt zu unterstützen und dafür zu sorgen, daß der Ks. sich von niemandem zu etwas bewegen läßt, das für Köln nachteilig ist.
Zedula inclusa: Übersendet eine (nicht vorliegende) kollationierte Kopie eyner revocacion, die der EB greven und scheffen des hogen gerichtz uf den 11. dach Februarii neistverleiden oeffentlich vur allen folcke, vur gerichte wesende, hait insinuieren und sagen laysen, sich darna zo halden. Daraus ist ersichtlich, wie der EB gegen die Stadt handelt. Bittet deshalb darum, dafür zu sorgen, das ksl. Mt. gegen unser confirmation, der wir uwer ersamkeit hieby eyn afschrift zoschicken [liegt nicht vor], nyet uysgeen wil laysen, das uns daran hynderlich syn moege.
Nr. 284 Köln an Niklas Ziegler (oberster ksl. Kammersekretär)
Köln, 18. Februar 1510
Köln, Historisches A., Briefbücher Nr. 45, fol. 208a u. b, Kop.
Ist, nachdem Ziegler sich zo uns und dem unsern so ferre ergeben und bynnen unser stat und by uns verhyliget hait, zuversichtlich, daß er Köln in besonderer Weise gewogen ist. Hat zudem von verschiedenen Ratsmitgliedern und Verwandten gehört, er habe sich auch schon selbst in diesem Sinne erboten. Bittet ihn deshalb als besonderen Gönner der Stadt, falls beim Ks. irgendetwas für Köln Nachteiliges vorgebracht werden sollte, dies nach Kräften zu verhindern, zudem Dr. Meynertzhagen bei der Wahrnehmung der städtischen Interessen zu unterstützen.
Nr. 285 Köln an Jörg Hackeney (ksl. Pfennigmeister)
Köln, 18. Februar 1510
Köln, Historisches A., Briefbücher Nr. 45, fol. 208b-209a, Kop.
Auch wenn Hackeney offenkundig das an ihn übersandte (nicht vorliegende) Schreiben nicht erhalten hat, so ist doch darauf zu vertrauen, daß er sich als Kölner Bürger für die Belange dieser Stadt einsetzen wird. Bittet ihn deshalb, Dr. Meynertzhagen in seinen Bemühungen beim Ks. zugunsten Kölns zu unterstützen.
Nr. 286 Ks. Maximilian an Köln
Augsburg, 25. Mai 1510
Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15a) 1510 April-Mai, fol. 121a, Konz.
Hat mit einigen Kff. über den Stapel zu Köln verhandelt und will dies so bald wie möglich auch mit den übrigen tun. Genaueres wird Köln durch Dietrich Meynertzhagen, Lehrer der Rechte, erfahren, den wir, sobald er auf sein jungst schreiben, auf unsern bevelch euch getan [liegt nicht vor], antwurt emphahet, abfertigen wollen.
Nr. 287 Köln an den Reichskammerrichter Gf. Adolf III. von Nassau-Wiesbaden
Köln, [ca. 3. Juni 1510]1
Köln, Historisches A., Briefbücher Nr. 45, fol. 291b-292a, Kop.
Dankt für Gf. Adolfs Bereitschaft, die Kölner Angelegenheiten am Reichskammergericht bis zur Rückkehr Dr. Meynertzhagens vom Augsburger Reichstag ruhen zu lassen. Hat nunmehr jedoch durch ein am 31. Mai erhaltenes (nicht vorliegendes) Schreiben erfahren, daß Dr. Meynertzhagen vom Ks. noch keinen Urlaub erhält und das wir und die unsern daroever glychewol sonder redeliche orsache angefochten und in etlichen sachen, als woil van noeden were, nyet verantwort werden. Hat deshalb den Stadtsyndikus, Meister Bernhard van Harderwyck, Zeiger dieses Briefs, abgefertigt, um Gf. Adolf die Belange Kölns vortragen zu lassen. Bittet, den Abgesandten anzuhören und seinen Anliegen wohlwollend zu begegnen.
Nr. 288 Ks. Maximilian an Kf. Philipp von Köln und in gleicher Form an die Kff. Jakob von Trier, Uriel von Mainz und Ludwig V. von der Pfalz
Aufforderung, Köln im Gebrauch des Stapels nicht zu beeinträchtigen, Möglichkeit zu weiterer Diskussion dieser Angelegenheit auf dem kommenden Reichstag.
Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein): Köln, Historisches A., Köln und das Reich Nr. 36/4, fol. 8 (an EB Philipp von Köln); Ebd., fol. 10 (an EB Jakob von Trier); Ebd., fol. 11(an EB Uriel von Mainz); Ebd., fol. 12 (an Kf. Ludwig von der Pfalz).
Erwirdiger, lblibra (Pfund) . neve und Kf., als wir in verschiner zeit aus etlichen treffenlichen, beweglichen ursachen den ersamen unsern und des Reichs lb. getreuen Bm. und rate der stat Coln den stapel und aufslag, so sy von unsern vorfarn am Reiche röm. Kss. und Kgg. erworben und gehabt, confirmirt und bestet und verneut laut unser brif, daruber ausgangen, und darauf an dein liebe begert haben, den genannten von Coln an solichem stapel und aufslage kain irrung oder eintrage zu tun noch ymands anderm ze tun gestatten, sonder sy des gerulich gebrauchen und geniessen zu lassen. Dweil wir aber den gemelten von Coln umb irs getreuen verdienens willen mit besondern gnaden genaigt sein, demnach begern wir nochmals an dein liebe mit ganzem vleis und ernst, du wollest die genanten von Coln solichen stapel und aufslege also halten und geprauchen lassen und daran nicht verhindern oder beschweren, auch des nyemands anderm zu tun gestatten. Wo aber dein liebe hirin ainich gegrund beschwerung oder einrede hette und uns alsdan desselben auf den nechstkunftigen reichstage, so wir halten werden, berichtest, domit wir alsdan weiter darauf handeln mugen, daran tut uns dein andacht sonder gefallen, gegen dir genediglich und fruntlichen zu erkennen und zu beschulden. Geben zu Augspurg am 23. tage Junii Ao. etc. im zehenden, unsers reichs im 25. jaren.