Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Anmerkungen

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 Schon im Dezember 1508 hatte sich der Ks. bei den Vormündern Hg. Wilhelms von Bayern darum bemüht, die von Hg. Albrecht IV. nicht bezahlten Reichshilfen von Nürnberg 1501, Köln 1505 und Konstanz 1507 zu erlangen. Vgl. Heil, Reichstagsakten 9, Nr. 902 Anm. 31. In ihrem am 14. Mai 1509 (montag vor der auffart Cristi) in Kaufbeuren ausgestellten Reversbrief sagten schließlich Hg. Wolfgang und seine Mitvormünder zu, bis zum 11. November 1509 (Martini) 2000 rh. fl. der ausstehenden Hilfsgelder oder eine entsprechende Menge Getreide zu bezahlen. München, HStA, KÄA 3137, fol. 108a (freundlicher Hinweis von Dr. Dietmar Heil).
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 Zur Stichhaltigkeit der Behauptung Ks. Maximilians, die Päpste Alexander VI. und Julius II. hätten ihm die Erträge des im Jahr 1500 verkündeten Jubelablasses bewilligt, vgl. Heil, Reichstagsakten 8, S. 923 Anm. 2.
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  Dr. Theodor Morung war seit 1483 Generalvikar in Bamberg. Da er sich mehrfach in äußerst polemischer Form gegen das Ablaßwesen ausgesprochen hatte, wurde er von den Mgff. von Ansbach-Kulmbach 1489 gefangen gesetzt. Nach seiner Freilassung 1498 lebte er zunächst in Würzburg, danach in Rom als Scriptor der päpstlichen Kanzlei, bevor er ca. 1507 starb er. Vgl. Kraussold, Morung, bes. S. 62.
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 Auf diesen Schuldbrief bezieht sich folgende Aufzeichnung: Die röm. ksl. Mt. ist meinen Hh., aim erbern rat zu Augspurg, laut irer Mt. schuldbriefs, des datum stet zu Augspurg auf den 7. tag des monats Juny Ao. im 10., schuldig, 3000 fl. rh. anlehens zu bezalen in ainer jarsfrist der nagsten nach berurtem datum. Es wurde dann irer Mt. mitlerweil oder kurzlich nach ausgang des jars von den stenden des Reichs ain hilf bewilligt, so sol aim rat die berurt suma an irer auflegung on mitel und verhindrung abgezogen und sy der also in albeg vergnugt und von irer Mt. on schaden gehalten werden. Mer pleibt ir Mt. aim rat schuldig 1500 fl. rh.; empfieng mein gn. H. [Bf. Matthäus] von Gurk. Die sol und wil ir Mt. aim rat auch an kunftigen anschlegen des Reichs, so auf sy durch die stend desselben gelegt werden, abgeen lassen oder, wo dhain anschlag im Reich furgenomen und aufgelegt würde, dieselben in jarsfrist nach dato des briefs gnediclich und on allen schaden widerumb bezalen laut ains schuldbriefs, am datum weisend: Geben zu Freiburg im Breisgau am 15. tag des monats January Ao. etc. im 11. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1511, fol. 15a.
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 Das in Augsburg am 26. Mai 1510 ausgestellte ksl. Kredenzschreiben für Böcklin und Armstorffer zu Verhandlungen mit Straßburg über ein Darlehen in Straßburg, AM, AA 333, fol. 5, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).
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 Gleichfalls am 27. Juli 1510 lieh Jakob Fugger Ks. Maximilian 31 000 fl. gegen Zahlung von 5 % Zinsen. Böhm, Augsburg, S. 73 Anm. 303. Zu weiteren finanziellen Abmachungen des Ks. mit den Fuggern während des Augsburger Reichstags vgl. Pölnitz, Jakob Fugger, S. 236f.