Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
München, HStA, KÄA 1242, fol. [29–30] (Or., am tag ascensionis Domini) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 3137, fol. 139 (Konz., am abend ascensionis Domini [16.5.]) = B.
[1.] Hg. Wilhelm und die ihn begleitenden Vormünder haben in Kaufbeuren beim Ks. Weisungen an die Reichstagskommissare in Worms wegen des ihm, Hg. Wolfgang, auf dem Konstanzer Reichstag auferlegten Reichsanschlags und in Sachen Kunos von Wallbrunn erwirkt, wie sie aus den beiliegenden Abschriften [Nrr. 395f.] entnehmen können. Befehlen ihnen, die ksl. Schreiben unverzüglich an die Kommissare zu übergeben und mit diesen gemeinsam bei den Reichsständen in Worms zu beantragen, dass die Besitzungen Hg. Wolfgangs künftig vom Reich nicht mehr separat besteuert werden und sein Mündel gleichzeitig nicht höher als die Kff. veranschlagt wird. Näheres dazu finden sie in ihrer Instruktion [Nr. 144, Pkt. 5] und in der beigelegten Abschrift der Supplikation an den Ks. [Nr. 370]. Auch in der Angelegenheit Wallbrunns sollen sie sich nach Kräften bemühen.1
[2.] [PS] Der Ks. hat wegen des Streits mit Regensburg a–einige Räte in Augsburg mit einer Anhörung beauftragt–a2und befohlen, den gefangenen [Christoph] Gießer dorthin in seine Obhut zu überführen.3b–Sie haben deshalb den gefangenen [Regensburger] Bürgern bewilligt, sich erst nach Abschluss der Verhandlungen wieder zu stellen–b. Aufgrund der veränderten Sachlage haben sie es nun doch unterlassen, ihnen die angekündigte Instruktion [Nr. 145] zu schicken.