Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 102–102’ (Konz. mit ex.-Verm.).
Gf. Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken hat – auch im Namen Gf. Philipps von Solms und Gerlachs von Isenburg – vorgebracht, dass ihr Diener [Johann] Rockenhäuser auf Veranlassung der [Wild- und] Rheingfin. [Johannetta] zu Dhaun (Thuen)und ihrer Söhne [Philipp und Johann] in sware vanknuß gepracht und etwas strencklich gegen im gehandelt worden sey, und gebeten, sich um dessen Freilassung zu bemühen. Die Angelegenheit ist wichtig, da die Rheingff. Rockenhäuser schwerer Vergehen beschuldigen. Sie sollen deshalb eine Anhörung durchführen. Befiehlt ihnen, die Parteien vorzuladen, anzuhören und als seine Vertreter nach eigenem Gutdünken zu verfahren. Gf. Johann Ludwig hat gebeten, Rockenhäuser für die Anhörung auf freien Fuß zu setzen. Dies erschien ohne Wissen der Rheingff. und eine vorherige Klärung durch sie, die Reichstagskommissare, nicht tunlich. Falls sie darum ersucht werden, sollen sie nach Anhörung der Parteien entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Rockenhäuser freikommt und zur Anhörung zugelassen wird, damit möglichst rasch ein Ausgleich zustande kommt. Gf. Johann Ludwig hat die Stellung einer Bürgschaft von bis zu 10 000 fl.rh. angeboten.1