Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Verwendung der Reichsinsignien für Belehnungen während des Wormser Reichstages.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 145, Nr. 16, unfol. (Or., Vermm. prps./amdip., Gegenz. Serntein; Präsentatvermerk: 15.3.1509).

Er wird auf dem bevorstehenden Wormser Reichstag einigen Kff. und Ff. die Regalien und Lehen verleihen, hat aber aller Voraussicht nach sein Lehnsgewand nicht dabei. Befiehlt ihnen, ir wellet uns Ks. Karels lehengewand1, so ir habt und wir vormalen, wie ir wist, auch in verleihung dergleichen regalia gepraucht haben2, bey euer botschaft, die ir dann auf gemelten Reichs tag geen Wurmbs schicken werdet, zusenden.

Anmerkungen

1
 Aus Nr. 227 geht hervor, dass damit nicht nur der Krönungsornat (Beschreibung bei Fillitz, Insignien, S. 57f.) gemeint war, sondern der Terminus auch die anderen bei Reichsbelehnungen benötigten Insignien einschloss. Das Deutsche Rechtswörterbuch (Bd. VIII, Sp. 935f.) definiert den Begriff „Lehensgewand“ deshalb als „besonders kostbare Kleidung des Kaisers einschließlich der Reichsinsignien bei der Verleihung von Reichslehen“.
2
 Bezieht sich auf die Verwendung der Reichsinsignien auf dem Augsburg RT 1500. Vgl. Schnelbögl, Reichskleinodien, S. 105f.