Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 323 Pfgf. Friedrich an Kf. Friedrich III. von Sachsen – Worms, 30. April 1509

München, HStA, Neuburger Kopialbücher 55, fol. 275–276 (Konz., montags nach jubilate).

Er erinnert sich sicherlich noch daran, dass er den seinen Räten auf dem Nürnberger Schiedstag unterbreiteten Vermittlungsvorschlag hinsichtlich der zwischen ihm, Pfgf. Friedrich, als Vormund und Hg. Wilhelm von Bayern umstrittenen Taxation aus schwerwiegenden Gründen ablehnen musste [Nr. 22, Anm. 5], gleichzeitig aber darum gebeten hat, einen neuen Termin anzuberaumen, um dort kraft der ksl. Deklaration1in dieser Sache eine verbindliche Entscheidung zu treffen. Der Ks. hat ihm, dem Kf., eine entsprechende schriftliche Weisung erteilt. Deren Umsetzung ist jedoch bislang unterblieben, was ihn und seine Mündel [Pfgff. Ottheinrich und Philipp] erheblich benachteiligt. Bittet ihn deshalb, beide Parteien kurzfristig zu einem Rechtstag zu laden und dort das Verfahren zum Abschluss zu bringen.2

[PS] Er geht davon aus, dass er und seine Mitkommissare [Ludwig Vergenhans und Ernst von Welden] inzwischen die Abrechnungen aus den Ämtern des neuen Unterpfands3erhalten haben. Bittet um deren schriftliche Mitteilung.

Anmerkungen

1
 Konstanzer Deklaration Kg. Maximilians vom 2.7.1507 (Druck: Krenner, Landtagshandlungen XVI, S. 200–215. Regest: Heil, RTA-MR IX/1, Nr. 410, S. 694–700, bes. § 2).
2
 Anscheinend hat Kf. Friedrich in dieser Angelegenheit nichts mehr unternommen. Der von Krennerauf Juni 1509 datierte Abschied (undat. Kop.; HStA München, Neuburger Kopialbücher 55, fol. 252–254. Druck: Krenner, Landtags-Verhandlungen XVII, S. 223f.) – er wäre demnach aus Verhandlungen des Kf. während des Wormser RT hervorgegangen – datiert tatsächlich von Anfang Juni 1508 [vgl. Nr. 22, S. 153f., Anm. 5]. Vielmehr ging die entscheidende Vermittlungsinitiative noch in Worms von Kf. Ludwig von der Pfalz aus. Vgl. Nr. 559.
3
 Zu dessen territorialer Zusammensetzung vgl. Heil, RTA-MR IX/1, Nr. 410, S. 697, § 5.