Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Sie haben seinem zweiten Bericht1 entnommen, daß der röm. Kg. aufgrund seines Insistierens davon abgekommen sei, den Stapelbrief erst nach Bezahlung der Ungarnhilfe aushändigen zu lassen, und statt dessen [Johann] Lukas die Übergabe der Urkunde samt der an Kff. und Ff. gerichteten kgl. Mandate [zur Befolgung des Stapelprivilegs] befohlen habe. Doch habe die Kanzlei ihn beschieden, daß Entwürfe weder für den Stapelbrief noch für die Mandate vorlägen; er solle die Zusendung dieser Entwürfe aus Köln veranlassen, dann würden sie unverzüglich ausgefertigt.
Die Dinge stellen sich aus ihrer Sicht ganz anders dar. Die ihnen vorgetragene Instruktion Lukas’ besagt eindeutig, den Stapelbrief erst nach Bezahlung der Ungarnhilfe auszuhändigen. Sie haben im Gegenzug auf ihre Beschwerden hingewiesen und wie in ihrer letzten Weisung an ihn die Zusagen des röm. Kg., Sernteins und Pauls von Liechtenstein im Zusammenhang mit der Anleihe der 7000 fl.2 geltend gemacht – vergeblich. Er soll noch einmal beim Kg. vorstellig werden und die vielfältigen Leistungen Kölns für ihn, seinen Vater und das Reich anführen. Die Zinsen für die dafür erforderlichen Geldaufnahmen müßten immer noch bedient werden; überdies sei der Streit mit dem Ebf. von Köln sehr kostspielig gewesen.
[2.] Übersenden ihm die angeforderten Entwürfe für das Stapelprivileg und für die zugehörigen Mandate mit der Bitte um baldmöglichste Ausfertigung. Ihrem Schreiben liegt ebenfalls eine kgl. Quittung bezüglich des Romzuges bei, woraus eindeutig hervorgeht, daß der Kg. diese Forderung als beglichen erachtet. Sie sind darüber befremdet, daß er, Meinertzhagen, davon keine Kenntnis hat und sich in Verhandlungen und Zugeständnisse eingelassen hat. Er soll sich mit allem Nachdruck um die Befreiung Kölns von der Romzughilfe bemühen. Er hatte nicht den Auftrag, diesbezüglich etwas zu bewilligen. Sie sind auch nicht in der Lage, eine Zahlung zu leisten.3
[3.] In Beantwortung seiner Anfrage weisen sie ihn an, am kgl. Hof zu bleiben, falls der RT zu Ende geht, bevor der Stapelbrief und die Mandate ausgefertigt sind, und der Kg. in Konstanz oder Umgebung bleibt. Falls letzteres nicht der Fall ist, soll er an seiner Stelle eine vertrauenswürdige Person beauftragen.
[4.] In Beantwortung seiner Anfrage, ob der Kg. wegen des Stapelprivilegs selbst mit den Kff. von Mainz und Trier sowie mit Pfgf. Friedrich sprechen soll, erinnern sie daran, daß Lukas sich weigert, die Stapelbriefe vor Bezahlung der Ungarnhilfe herauszugeben. Sie können ihm deshalb dazu keine Anweisung geben. Solange sich der Stapelbrief nicht in ihren Händen befindet, ist auch von der Gemeinde keine Hilfe zu erwarten.
[5.] Er soll Straßburg bitten, sich mit der Rückzahlung der ihm geliehenen 100 fl. bis zur Frankfurter Messe zu gedulden.
[6.] PS. Übersenden ihm eine zweite Ausfertigung ihrer Lukas für den Kg. mitgegebenen versiegelten Antwort für den Fall, daß diese ihren Adressaten nicht erreicht, außerdem die Abschrift der Einwilligung Kg. Philipps von Kastilien zum Stapelprivileg. Falls Lukas sich beim Kg. oder anderen Personen am kgl. Hof beklagt, wegen der Antwort auf seinen Vortrag in Köln so lang aufgehalten worden zu sein, soll er diesen Vorwurf zurückweisen.
Köln, 29. Juli 1507.
Köln, HAStd, Briefbücher, Nr. 43, fol. 245–247 (Kop.).