Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Sie haben seinem zweiten Bericht1 entnommen, daß der röm. Kg. aufgrund seines Insistierens davon abgekommen sei, den Stapelbrief erst nach Bezahlung der Ungarnhilfe aushändigen zu lassen, und statt dessen [Johann] Lukas die Übergabe der Urkunde samt der an Kff. und Ff. gerichteten kgl. Mandate [zur Befolgung des Stapelprivilegs] befohlen habe. Doch habe die Kanzlei ihn beschieden, daß Entwürfe weder für den Stapelbrief noch für die Mandate vorlägen; er solle die Zusendung dieser Entwürfe aus Köln veranlassen, dann würden sie unverzüglich ausgefertigt.

Die Dinge stellen sich aus ihrer Sicht ganz anders dar. Die ihnen vorgetragene Instruktion Lukas’ besagt eindeutig, den Stapelbrief erst nach Bezahlung der Ungarnhilfe auszuhändigen. Sie haben im Gegenzug auf ihre Beschwerden hingewiesen und wie in ihrer letzten Weisung an ihn die Zusagen des röm. Kg., Sernteins und Pauls von Liechtenstein im Zusammenhang mit der Anleihe der 7000 fl.2 geltend gemacht – vergeblich. Er soll noch einmal beim Kg. vorstellig werden und die vielfältigen Leistungen Kölns für ihn, seinen Vater und das Reich anführen. Die Zinsen für die dafür erforderlichen Geldaufnahmen müßten immer noch bedient werden; überdies sei der Streit mit dem Ebf. von Köln sehr kostspielig gewesen.

[2.] Übersenden ihm die angeforderten Entwürfe für das Stapelprivileg und für die zugehörigen Mandate mit der Bitte um baldmöglichste Ausfertigung. Ihrem Schreiben liegt ebenfalls eine kgl. Quittung bezüglich des Romzuges bei, woraus eindeutig hervorgeht, daß der Kg. diese Forderung als beglichen erachtet. Sie sind darüber befremdet, daß er, Meinertzhagen, davon keine Kenntnis hat und sich in Verhandlungen und Zugeständnisse eingelassen hat. Er soll sich mit allem Nachdruck um die Befreiung Kölns von der Romzughilfe bemühen. Er hatte nicht den Auftrag, diesbezüglich etwas zu bewilligen. Sie sind auch nicht in der Lage, eine Zahlung zu leisten.3 

[3.] In Beantwortung seiner Anfrage weisen sie ihn an, am kgl. Hof zu bleiben, falls der RT zu Ende geht, bevor der Stapelbrief und die Mandate ausgefertigt sind, und der Kg. in Konstanz oder Umgebung bleibt. Falls letzteres nicht der Fall ist, soll er an seiner Stelle eine vertrauenswürdige Person beauftragen.

[4.] In Beantwortung seiner Anfrage, ob der Kg. wegen des Stapelprivilegs selbst mit den Kff. von Mainz und Trier sowie mit Pfgf. Friedrich sprechen soll, erinnern sie daran, daß Lukas sich weigert, die Stapelbriefe vor Bezahlung der Ungarnhilfe herauszugeben. Sie können ihm deshalb dazu keine Anweisung geben. Solange sich der Stapelbrief nicht in ihren Händen befindet, ist auch von der Gemeinde keine Hilfe zu erwarten.

[5.] Er soll Straßburg bitten, sich mit der Rückzahlung der ihm geliehenen 100 fl. bis zur Frankfurter Messe zu gedulden.

[6.] PS. Übersenden ihm eine zweite Ausfertigung ihrer Lukas für den Kg. mitgegebenen versiegelten Antwort für den Fall, daß diese ihren Adressaten nicht erreicht, außerdem die Abschrift der Einwilligung Kg. Philipps von Kastilien zum Stapelprivileg. Falls Lukas sich beim Kg. oder anderen Personen am kgl. Hof beklagt, wegen der Antwort auf seinen Vortrag in Köln so lang aufgehalten worden zu sein, soll er diesen Vorwurf zurückweisen. 

Köln, 29. Juli 1507.

Köln, HAStd, Briefbücher, Nr. 43, fol. 245–247 (Kop.).

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Beschluß des Kölner Rates vom 8.12.1496 zur Auszahlung bzw. Begleichung dieser Summe (Huiskes, Beschlüsse I, S. 791, Nr. 26; irreführend bei Gollwitzer, RTA-MR VI, S. 254, Nr. 185, und Wiesflecker, Regesten II/2, S. 578, Nr. 7720). Kg. Maximilian quittierte der Stadt Köln am 12.1.1497 über den Empfang von 3000 fl. für den Romzug und sagte zu, sie wegen dieser Angelegenheit nicht mehr zu behelligen, nachdem ihm zusätzlich eine Verschreibung über 4000 fl. erlassen worden war (Köln 1475, Nr. 104, S. 81f.).
3
 Die Verhandlungen Meinertzhagens über die Kölner Ungarn- und die Romzughilfe blieben ergebnislos. Ende August wurde er erneut in dieser Angelegenheit an den kgl. Hof entsandt (Kredenzbrief der Stadt Köln für Meinertzhagen, Kop., mandach post decollacionis Johannis [30.8.]1507; Schreiben Kölns mit Bitte um Unterstützung des Gesandten an Paul von Liechtenstein sowie an Jakob Villinger und Nicasius Hackeney vom gleichen Datum, jeweils Kop.; HAStd Köln, Briefbücher, Nr. 43, fol. 262–262’; 262’-263; 263). Jakob Fugger, dem Köln laut Mitteilung Meinertzhagens als Bevollmächtigten des röm. Kg. und der Reichsstände zur Einnahme der Romzughilfe in Frankfurt 1770 fl.rh. ausbezahlen sollte, wurde angezeigt, daß man sich mit Kg. Maximilian über die Reichshilfe geeinigt habe. Köln ersuchte ihn, die Stadt gegenüber dem Kg. sowie den Reichsständen und -städten zu verantworten (Kop., 2.9.1507; ebd., fol. 265–265’). Während Meinertzhagen am kgl. Hof verhandelte, wurde Johann Lukas erneut in Köln vorstellig und forderte die Bezahlung der Ungarnhilfe; gleichzeitig bot er die Übergabe des Stapelprivilegs an. Er drohte mit der Zustellung eines Zitationsmandats, falls das Geld nicht binnen 15 Tagen nach Frankfurt überwiesen würde. Meinertzhagen sollte dem vorbeugen und gegenüber dem Kg. noch einmal die früheren Leistungen Kölns für Reichsoberhaupt und Reich, etwa im Neußer Krieg oder bei der Auslösung Maximilians aus seiner Gefangenschaft in Brügge, vor Augen führen und darüber hinaus die aktuelle, infolge der erforderlichen Schutzmaßnahmen kostspielige Gefährdung der Stadt durch den Krieg in Geldern anführen. Der Gesandte sollte erneut geltend machen, daß der Kg. für die Anleihe der 7000 fl. der Stadt bereits über die Romzughilfe quittiert habe. Überdies habe man dem Kg. weitere 6000 fl. für seine Vermittlung im Konflikt mit Ebf. Hermann und für das Stapelprivileg – wilchs alles, as ir selfs wist, nyet geschiet en ist – zugesagt und im Laufe der Zeit auch bezahlt. Die Stadt untersagte Meinertzhagen, weitere Zahlungen zu leisten, bevor er nicht eine verbindliche Zusage erhalten habe, daß sie wegen der Reichshilfen von 1505 und 1507 nicht mehr belangt werde (Weisung Kölns an Meinertzhagen, Kop., 17.9.1507; ebd., fol. 277–279). Am 13.10. konnte der Magistrat seinem Gesandten immerhin mitteilen, daß Lukas dem städtischen Diener Johann von Dinslaken in Frankfurt den neuen Stapelbrief im Austausch gegen das alte Privileg übergeben habe. Davon hätten sie am 11.10. den benachbarten Ständen und in Brabant Mitteilung gemacht, allerdings ohne auf die nach wie vor fehlenden kgl. Mandate zurückgreifen zu können (Kop.; ebd., fol. 293–294’). Am 23.10. wies der Magistrat seinen Gesandten noch einmal nachdrücklich an, über die Reichshilfen ausschließlich mit Kg. Maximilian persönlich zu verhandeln. Meinertzhagen hatte über Verhandlungen mit den kgl. Räten Liechtenstein, Serntein und Villinger berichtet, wobei Liechtenstein vorgeschlagen hatte, eine Schlußzahlung von 6000 fl. zu leisten. Der Magistrat wies seinen Unterhändler darauf hin, daß der Kg. die Ausstände zur Ungarnhilfe an Liechtenstein überschrieben habe. Er sollte dennoch eine Schlußzahlung von 3000 fl. – eine Anleihe in dieser Höhe hatte Augsburg bewilligt (Dankschreiben Kölns an Augsburg vom gleichen Tag; ebd., fol. 301’) – anbieten (Kop., St. Severyns dach des hl. Bf.; ebd., fol. 300–301’). Der Kg. bescheinigte der Stadt schließlich am 30.11. unter Hinweis auf einen bewilligten Kredit von 7000 fl., daß er ihr die Romzughilfe erlassen habe (Or. Mindelheim, Verm. prps., Gegenz. Serntein, Registraturverm. J. Villinger; HAStd Köln, HUA 1/15399. Konz. mit ex.-Verm.; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 115–115’. Kuphal, Urkunden-Archiv, S. 17). Vom gleichen Tag datiert das kgl. Mandat an Hg. Wilhelm von Jülich, das erneuerte Stapelprivileg zu respektieren (Or. Mindelheim, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; HStA Düsseldorf, Kleve-Mark, Akten 3897, fol. 21–21’). Entsprechende Mandate gingen zweifellos auch anderen Ständen zu.