Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Bestätigen den Empfang seines Schreibens.1 Sie sind nicht bereit, für das zu erlangende [Appellations-]Privileg wie die Straßburger 2500 fl. auszugeben, da die beiden Fälle nicht vergleichbar sind. Das Straßburger Privileg beläuft sich auf einen Streitwert bis in Höhe von 200 fl. jährlichem Zins, was einer Hauptsumme von 4000 fl. entspricht. Das von ihnen gewünschte Privileg hingegen soll lediglich auf 200 fl. Hauptsumme und nicht jährlichen Ertrag verstanden werden. Sie sind bereit, für die gewünschten Privilegien und die Konfirmation der böhmischen Belehnung2 bis zu 1200 fl. auszugeben.
[2.] Die Bemühungen um eine kgl. Kommission in der Lentersheimischen Sache soll er vorläufig zurückstellen, da Wilhelm von Lentersheim angeboten hat, seinen Sohn Christoph davon zu überzeugen, den Streit um die Kleider und Kleinodien seiner Frau [Christina] am Nürnberger Stadtgericht anhängig zu machen. Falls dies gelingt, ist die Kommission unnötig.3
[3.] Es ist nötig, auf die gegen Nürnberg gerichteten kurpfälzischen Intrigen am kgl. Hof achtzugeben. Falls sich Hg. Albrecht von Bayern, Hg. Ulrich von Württemberg, Lgf. Wilhelm von Hessen und Pfgf. Alexander von Zweibrücken oder deren Gesandte auf dem RT einfinden, soll er gemeinsam mit ihnen den Kg. ersuchen, ungeachtet aller Bemühungen der Gegenseite die Zusagen und Verschreibungen an die Verbündeten4 einzuhalten. Im gleichen Sinne soll er sich auch bei Gelegenheit allein beim Kg. einsetzen und dabei darauf hinweisen, daß der Gehorsam gegenüber dem Kg. der Stadt erhebliche Kosten verursacht habe.
Nürnberg, 9. April 1507 (freytag nach pasce); präs. Straßburg, 15. April.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 8’-10 (Kop.).
Regest: Gümbel, Berichte, S. 285 Anm. 5.