Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Bewertung des Bamberger Tages.
Nürnberg, 14. September 1507 (eritag crucis exaltationis).
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 27–30’ (Kop.).
(Knappes) Regest: Gümbel, Berichte, S. 306 Anm. 1.
[1.] [Verhandlungen zwischen Kg. Maximilian und Kurpfalz; Nr. 955, Anm. 6. Verschreibung der Nürnberger Stadtsteuer an Kursachsen]. Sie haben gemäß kgl. Befehl zwei Gesandte zum anberaumten Tag abgeordnet, der wegen der Erkrankung Bf. Georgs nach Bamberg verlegt worden war. Die Nürnberger Gesandten waren zu wirkungsvollen Vorschlägen an die Versammlung instruiert: Demnach sollten die Ff. ohne Einschränkung Geleit geben und dafür auch haften. Für einen auf einige Jahre begrenzten Zeitraum sollte jeder das Recht erhalten, Verbrecher und Landfriedensbrecher überall, ausgenommen in Schlössern, Städten und Märkten mit eigener Halsgerichtsbarkeit, zu verfolgen und gemäß der Reichsordnung mit ihnen zu verfahren. Sie haben diese Stellungnahme einigen der teilnehmenden Ff. auf deren Wunsch mitgeteilt. Indessen blieben die Nürnberger Gesandten, obwohl sie sich beim Bf. von Bamberg akkreditiert hatten, ebenso wie die beiden kursächsischen Gesandten, darunter Gf. Philipp von Solms (Pfleger zu Coburg), von den Verhandlungen ausgeschlossen. Die Nürnberger Gesandten erhielten lediglich den Bescheid, daß sie erforderlichenfalls zu den Beratungen des gebildeten Ausschusses hinzugezogen würden. Doch trat dieser Fall nicht ein. Ebensowenig erschien ein Vertreter des röm. Kg. auf dem Tag oder wurde dessen Fernbleiben entschuldigt. Der Bf. von Würzburg blieb der Versammlung aus gesundheitlichen Gründen fern. Kf. Friedrich von Sachsen wurde vom Kg. sehr kurzfristig über den Termin informiert, was wohl sein Ausbleiben erklärt. Den Nürnberger Gesandten wurde schließlich eröffnet, daß ihnen der Abschied des Tages noch übergeben oder nach Nürnberg nachgeschickt werde. Beides ist bislang unterblieben. Sie haben jedoch erfahren, daß der Beschluß abgesehen von einigen Verschärfungen in etwa dem Windsheimer Abschied [vom 30.5.1503] entspricht. Da keiner der Nürnberger Artikel berücksichtigt wurde, wird der Tag ihres Erachtens im Ergebnis eher zur Verschlimmerung als zur Verbesserung der Situation beitragen.1 Wie ihre Gesandten berichteten, wollte der Mgf. [Friedrich] von Brandenburg-Ansbach das Nürnberger Gutachten nicht annehmen; dem schloß sich wohl auch der Bf. von Bamberg an. Ihrer Kenntnis nach wird ein Exemplar des Abschieds dem Kg. zugehen. Er, Topler, wird dann sicherlich darüber informiert. Es ist für den Kg. schimpflich, daß die Nürnberger Gesandten ungeachtet seines den Ff. mitgeteilten Befehls von den Verhandlungen ausgeschlossen blieben. Diese erfuhren durch eine vertrauenswürdige Person von Äußerungen der Vertreter des Adels und von Mitgliedern des Ausschusses, daß Nürnberg und Kursachsen ihre Zulassung zu den Beratungen als Präzedenzfall bewerten könnten und sich künftig in Angelegenheiten der fränkischen Ff. und des Adels einmischen würden.
[2.] Weisen ihn an, dem Kg. bei Gelegenheit über diese Vorgänge Mitteilung zu machen, damit er erfährt, wie die Ff. die von ihm so sehr verabscheute Plackerei und Heckenreiterei fördern. Es ist kein Zufall, daß unmittelbar nach Ende des Tages unweit von Bamberg ein Raubüberfall verübt wurde.2 [Nürnberger Stadtsteuer; Schulden Balthasar Wolfs von Wolfsthal3; Verbleib Toplers am kgl. Hof, Übersendung eines Decknamenverzeichnisses; Exemtion des Abtes von St. Egidien von der Romzughilfe, Verpflichtung des Propstes von St. Lorenz [Anton Kreß] als Assessor am kgl. Kammergericht, Antwort Nürnbergs wegen der Kölner Reichshilfe von 15054].