Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Frankfurt liegt abseits der Landstraße und hat ein nur geringes Handelsaufkommen. Die von Burgen der benachbarten Fürsten und Grafen umgebene Stadt muß beträchtliche Mittel für ihre militärische Sicherung aufwenden. Man hat keine Verbündeten, sondern ist ausschließlich auf den Schutz durch den Kg. angewiesen. Die Stadt muß die Stadtsteuer bezahlen; der Rat hat diese immer dem Kg. gegeben und einer Veräußerung oder Verpfändung nie zugestimmt.1 Die städtischen Finanzen sind durch Pensionszahlungen belastet. Die Häuser und die Messe bringen weniger dem Magistrat, sondern vor allem den Bürgern Einkünfte. Die Stadt verödet, Häuser stehen nicht zuletzt wegen der vielen Seuchen leer und werden baufällig. Frankfurt hat dem Ks. [Friedrich III.] und dem Kg. [Maximilian I.] seit dem Neußer Krieg über 130 000 fl. gezahlt. Die Stadt wurde [auf dem Kölner RT 1505] über ihre Leistungsfähigkeit veranschlagt. Der Rat hat rechtzeitig Gesandte nach Ulm abgeordnet, um den kgl. Einsammlern seine Beschwerde vorzutragen.2 Der röm. Kg. hat die Stadt bislang wie sein Vater immer unter seinen Schutz gestellt.

Item so nicht abgeteidingt mocht werden und unser gn. H. von Trier3 abegestanden were und Hammans schwieger4 yemant hette, der sich bey der kgl. Mt. arbeit, wes man ire dan mit fugen dienen mocht, sey man gutwillig. 

[2.] Die Gesandten sollen zuerst die Hälfte der geforderten Summe anbieten und dann 2000 fl. Falls die vollständige Bezahlung nicht zu vermeiden ist, sollen sie um die Mitteilung von Zahlungsfristen bitten. Frühestens jedoch ist die Zahlung zur nächsten Frankfurter Herbstmesse möglich, um kein Geld bei anderen Städten aufnehmen zu müssen. Falls die Gesandten die Forderung reduzieren können, sollen sie mitteilen, daß Gesandte zu etlichen Städten und Kaufleuten abgehen würden, um das Geld so rasch wie möglich aufzutreiben.5 

[3.] Die Gesandten sollen die kgl. Mandate [Nrr. 5, 7, 15, 16] noch einmal studieren, um sich bei Beratungen der Städte über die Verhandlungsmaterien [des RT] sachkundig äußern zu können. Die Städte sollen auch über Maßnahmen beraten, damit sie nit alwegen von Ff. irs gefallens angeslagen wurden.

s.l., s.d., jedoch Frankfurt, wohl 21. April 1507.6 

Frankfurt, ISG, RTA 22, fol. 12–13 (Kop.).

Druck: Janssen, Reichscorrespondenz II, Nr. 902, S. 700–702.

Anmerkungen

1
 Es ging um die auf den 30.6.1505 datierte kgl. Verschreibung der jährlichen Frankfurter Stadtsteuer an Hg. Wilhelm von Jülich (Regest: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 649, S. 928f.). Die Stadt leistete dagegen unter Berufung auf ein kgl. Privileg von 1401 Widerstand. Vgl. ebd. 2, Nr. 772, S. 1088f.
2
 Dies geht so aus den Akten zu den Frankfurter Verhandlungen über die Kölner Reichshilfe nicht hervor. Vgl. ebd., Nrr. 909, 910 Anm. 2, 912, 915 mit Anm. 4.
3
 Kg. Maximilian hatte Frankfurt am 2.1.1507 eine Aufforderung der kgl. Einnehmer und der Stadt Ulm zugesandt, Ebf. Jakob von Trier gegen Quittung 2500 fl.rh. aus der Kölner Reichshilfe auszubezahlen, um dem Ebf. Auslagen – vermutlich für seine Mission nach Venedig im Herbst 1506 – zu erstatten, so er in unsern und des Reichs notdurften, darumb solch hilf angesehen ist, darwendet (Or. Innsbruck, Vermm. prps./amdrp., Registraturverm. J. Villinger; ISG Frankfurt, Reichssachen III, Nr. 402, fol. 1). Das kgl. Mandat lag einem nicht vorliegenden Schreiben Ebf. Jakobs bei, das den Frankfurter Rat am 14.1. zu dem Beschluß veranlaßte, den Ebf. durch einen Gesandten auf die zu hohe Veranschlagung der Stadt hinzuweisen und die Zahlung von 1000 fl., maximal jedoch 1500 fl. anzubieten. Im Falle der Zurückweisung wollte man sich an Kg. Maximilian wenden (ISG Frankfurt, RP 1498–1510, fol. 93). Doch traf bereits vorher der ebfl. Kammermeister Thomas Kratz von Scharfenstein zum Empfang der Summe in Frankfurt ein (Kredenzbrief und Schreiben an BM/Rat der Stadt Frankfurt, jew. Or. Worms, 15.1.1507; ebd., Reichssachen III, Nr. 402, fol. 2–2’; 5–5’). Der Frankfurter Magistrat beschloß am 19.1. zuerst, hinhaltend zu reagieren und den Boten um Geduld zu bitten. Der rat sij nit volkomelich bijeynander, aber wir wollen furderlich darzutun. Am folgenden Tag entschied man sich zu einer Gesandtschaft an den Ebf., umb zu versuchen, solichs uf lidelich mittel zu erlangen uf gnugsame quitunge etc. (ISG Frankfurt, BMB 1506, fol. 82, 82’). Im März 1507 verhandelte Kratz (Kredenzbrief Ebf. Jakobs von Trier für Kratz und Empfehlungsschreiben für dens. an Johann von Lünen, jeweils Or. Pfalzel, sampßtag nach Letare [20.3.]1507; ebd., Reichssachen III, Nr. 402, nach fol. 1; 4–4’) erneut erfolglos über die Aushändigung der Reichshilfe. Frankfurt kündigte an, seine Einwände Kg. Maximilian vortragen zu wollen (ebd., BMB 1506, fol. 103’-104). Vgl. Nrr. 642644, 646 [jew. Pkt. 1].
4
 Gemeint ist Elisabeth von Helle, Witwe des 1498 verstorbenen Kurmainzer Kanzlers Georg von Helle und Schwiegermutter des Frankfurter Bürgermeisters Hamman von Holzhausen (Matthäus, Holzhausen, S. 53f., 73 Anm. 214).
5
 Der Frankfurter Magistrat teilte Ulm, Augsburg, Straßburg und Konstanz am 21.4. mit, daß Johann von Lünen (Schultheiß zu Frankfurt) und Johann Frosch (Frankfurter Ratsherr) als Gesandte zum Konstanzer RT und zum röm. Kg. abgeordnet worden seien, wofür diese Geld benötigten. Man bat, den Gesandten auf deren Verlangen bis zu 2000 fl. zu leihen, und bot die Begleichung der Schuld zur Frankfurter Herbstmesse an (Konz./Kop. Frankfurt, mitwochs nach misericordias Domini; ISG Frankfurt, RTA 22, fol. 11; 13’. Regest: Janssen, Reichscorrespondenz II, Nr. 903, S. 702).
6
 = Datum des Frankfurter Ersuchens an Ulm und andere Städte [Anm. 5].