Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Teilnehmer an der Tagsatzung; [2.] Haltung der Eidgenossenschaft gegenüber Kg. Maximilian und Kg. Ludwig von Frankreich.

Luzern, 7. August 1507 (samstag vor Laurenty). 

Solothurn, StA , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 141–142 (Kop., Datumverm.) = Textvorlage A. Basel, StA, Eidgenossenschaft E 1, fol. 164–164’ (Kop., Datumverm., abweichende Reihenfolge) = B. Wien, HHStA, Schweiz, Kart. 2, Fasz. 2, fol. 122 (Kop., Datumverm.) = C. Bern, StA, A IV 10, pag. 206–207 (Kop., Datumverm.).

Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 283, S. 388f.

[1.] aTeilnehmer: Zürich: Bürgermeister [Matthias] Wyss, Konrad von Kusen; Bern: Hans Rudolf von Scharnachtal, Ritter, Venner Kaspar Wyler; Luzern: Schultheiß [Jakob] Bramberg, Schultheiß [Petermann] Feer, Ritter, Spitalmeister [Ludwig Küng], Peter Zukäs; Schwyz: Meinrad Stadler, Martin Gössi; Zug: Ammann [Werner] Steiner, [Heinrich] Oelegger; Unterwalden: Ammann [Peter] Wirz; Glarus: [Ulrich] Landolt; Basel: Bürgermeister [Peter] Offenburg; Fribourg: Schultheiß Franz Arsent, Ritter, Wilhelm Reiff; Solothurn: Schultheiß Niklaus Conrad, Altschultheiß Daniel Babenberg, Benedikt Hugi d. J.; Schaffhausen: Bürgermeister [Hans] Trüllerei, Bürgermeister [Konrad] Barter.

[2.] [...]. Der Tag wurde wegen des Konflikts zwischen dem röm. Kg. und dem frz. Kg. anberaumt, deren Gesandte vor der Tagsatzung erschienen sind. bDie Gesandten des röm. Kg. forderten den Vollzug des Abschieds von Zürich [Nrr. 234/246]. Die französischen Gesandten bestanden auf der Einhaltung des bestehenden Bündnisses und der demgemäßen Leistung von Hilfe für den Fall eines Angriffes auf die Hmm. Mailand oder Burgund.

Die neun Orte, die dem röm. Kg. die Stellung von Truppen für den Romzug bewilligt hatten [Nrr. 234/246], erklärten hierauf, daß ihnen gegenüber Mailand bislang nicht erwähnt worden sei, daß sie niemanden schädigen und insbesondere nicht gegen das Bündnis mit dem frz. Kg. verstoßen wollten.1 cIhre Gesandten ersuchten die Vertreter der übrigen drei Orte2, nicht von dem nach Zürich anberaumten Tag fernzubleiben, sondern dort mitzuberaten, was dem Lob und der Ehre der Eidgenossenschaft diene. Es wurde beschlossen, daß jeder Ort den Zulauf seiner Knechte für die beiden Kgg. unterbinden solle, bis man sich über die Angelegenheit geeinigt habe–b.

Anmerkungen

a
–a Teilnehmer ... Barter] Fehlt in B, C.
b
–b Die ... habe] Laut Eidgenössische Abschiede III/2, S. 398 (Anm. c), gibt das Fribourger Exemplar des Abschieds diesen Punkt anders wieder. Demnach forderte Bf. Matthäus von Sitten als Gesandter Kg. Maximilians den Vollzug des Beschlusses von Zürich und dementierte Absichten zur Eroberung Mailands. Die französischen Gesandten – Pierre Louis de Valtan, Bf. von Rieux, und Philippe de Roquebertin, Statthalter von Piacenza – mahnten die Einhaltung des französisch-schweizerischen Bündnisses an und behaupteten, der röm. Kg. wolle Mailand und Burgund einnehmen, was er auch an den frz. Kg. geschrieben habe. Die Eidgenossen sollten Kg. Ludwig vertragsgemäß beistehen. [Erklärung der neun Orte wie oben im Text; deren Aufforderung an die übrigen drei Orte fehlt hier].
1
 Bürgermeister Marx Röist sowie der Kleine und Große Rat der Stadt Zürich beschlossen am 3.8. (zinstag vor Sixti) mit Hinblick auf den bevorstehenden Luzerner Tag, an der auf dem Züricher Tag gegebenen Zusage der neun Orte zur Unterstützung des Romzuges gegen jeglichen Widerstand festzuhalten, doch das wir sunst wider niemend sin und dem Kg. von Frankrich noch niemend das sin nemen wellen, es syg Meyland oder anders. Gegenüber eventuellen Hilfeforderungen des frz. Kg. sollten die Züricher Vertreter fehlende Instruktion geltend machen, die französischen Gesandten sollten auf dem nächsten Tag zu Zürich Antwort erhalten (StA Zürich, B II 41, pag. 9; Gagliardi, Anteil I, S. 677 Anm. 132). Laut Diebold Schilling ging es Zürich vorrangig darum, die Spaltung der Eidgenossenschaft in zwei Lager zu verhindern, wofür man vor allem die Agition der frz. Gesandten verantwortlich machte. Desglich rettend ouch die von Switz, sy woͤltend der Frantzosen nüt, wann sy machtend, das je einer wider den andern und die lüt partygig warend (Bilderchronik (Schmid), S. 366). In der Instruktion für seine Gesandten zu den Tagen in Luzern und Zürich sprach sich der Berner Magistrat gegen jegliche Verletzung des Bündnisvertrages mit Frankreich aus. Gegenüber den Vertretern Kg. Maximilians sollte klargestellt werden, daß der Beitrag der Eidgenossen zum Romzug ausschließlich für die Erlangung der Kaiserkrone bestimmt sei und nicht für einen, wie es inzwischen heiße, Feldzug gegen Mailand. Falls der röm. Kg. damit nicht zufrieden sei, solle die Eidgenossenschaft neutral bleiben und den Zulauf von Knechten für beide Parteien unterbinden (Kop., s.d., jedoch Bern, vor dem 7.8.1507; StA Bern, A IV 10, pag. 202–204).
c
–c Ihre ... diene] Fehlt in C.
2
 Diebold Schilling äußert über deren Position: Dennocht lagend sine [= des frz. Kg.] botten staͤtz in der Eitgnoschafft mit grossem costen, und by inen vil lüten, die mit gewalt wider den Roͤmschen küng ziehen und nit mit dem merteil der Eitgnossen. Doch woltend min heren von Lucern, Zug und Glarus ee zuͦ keinem ziechen, damit sy nit geschuldiget wurdend, wider den merteil der Eitgnossen ze tuͦnde. Wann min heren warend dem Roͤmschen küng noch dem Rich sunderlich nit vyend, sy vermeintend aber, es stuͦnd inen nit zuͦ, gelt von zweyen heren in eim geschaͤfft ze naͤmen (Bilderchronik (Schmid), S. 368).