Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Der Kg. beabsichtigt keineswegs, die Bundesstädte und die Kaufleute zu ruinieren. Er wird für die Anleihe ausreichende Sicherheiten geben und einen angemessenen Zins zahlen. Dergleichen Anleihen sind in Notfällen auch in anderen Königreichen üblich, beispielsweise in Frankreich. Die Gründung von Handelsgesellschaften ist nur mit kgl. Erlaubnis möglich, sie unterstehen deshalb unmittelbar dem Reichsoberhaupt. Er weist das Argument zurück, die Gesellschaften und Kaufleute würden geschädigt. Schaden entstünde nur ihm, wenn sie seiner Forderung nicht nachkämen. Es ist keineswegs seine Absicht, die hergebrachten Freiheiten der Kaufleute zu verletzen. Vielmehr mußten sie schon früher Anleihen gewähren. Die Anleihe übersteigt im Einzelfall nicht 30 000–40 000 fl. und ist somit erträglich. Er kennt den Konstanzer Reichsabschied. In Konstanz wurde einhellig beschlossen, daß die Kaufleute die Anleihe geben sollen. Davon kann er nicht abstehen. Er fordert für weitere Verhandlungen die Einberufung eines Bundestages.
Act. Fragenstein, vor dem 1. November 1507.
Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] Augsburg (Febr.-Dez. 1507), unfol. (Konz. Hd. K. Peutinger).
Referiert bei Lutz, Peutinger, S. 72.