Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[Zusammenfassung des Konstanzer Städteabschieds vom 24. Juli; Nr. 278]. [1. Beschwerde der Städte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen über ihre Verpfändung an Kursachsen; Nr. 994].

2. Die Städte wurden auf dem Konstanzer RT und bereits auf den vorherigen RTT höher als früher üblich und gemessen an ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und verglichen mit anderen Reichsständen überhöht veranschlagt. Dennoch will man dem Kg. willfahren und den Reichsabschied vollziehen.

3. Sobald der Kg. einen neuen RT ausschreibt oder sonst Mandate ausgehen läßt, sollen die vier ausschreibenden Städte zur Beratung darüber einen Städtetag nach Speyer einberufen. Jede eingeladene Stadt soll zuverlässig ihre Gesandten dorthin abordnen. Dort soll auch beraten werden, wie die den Städtegesandten auf dem Konstanzer RT widerfahrene Zurücksetzung künftig vermieden werden kann.

4. Hinsichtlich der bewilligten Romzughilfe wurde beschlossen, daß die städtischen Truppenkontingente in guter Ordnung abgefertigt werden und sich unter keinen Umständen voneinander trennen lassen sollen, um Nachteile für die Städte zu vermeiden. Deputierte der rheinischen und schwäbischen Städte sollen künftig als Anlaufstelle für etwaige Beschwerden fungieren.

5. Teilnehmer am Städtetag: Straßburg: Peter Museler1; Frankfurt: Johann Frosch und Konrad zum Jungen (mit Vollmacht für Aachen); Hagenau: Ulrich Jungvogt (mit Vollmacht für die übrigen Städte der Landvogtei im Elsaß); Goslar: Lic. Georg Witzenhusen; Mühlhausen: Daniel Helmsdorf; Nordhausen: Caspar Bruchel; Wetzlar: Philipp von Babenhausen und Heinricha Laß; Schwäbische Bundesstädte: Dr. Matthäus Neithart (Ulmer Altbürgermeister und Bundeshauptmann), Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg) und Konrad Imhoff (Bürgermeister zu Nürnberg2; mit Vollmacht auch für Schweinfurt und Weißenburg/Franken); Rothenburg o. d. Tauber: Sebastian Bermenter; Speyer: Debold Beier (Bürgermeister), Jakob Burckhart und Jakob Meurer (beide Altbürgermeister)b.3

Speyer, 15. September 1507 (mitwoch nach exaltationis crucis). 

Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Speyer, StdA, 1 A, Nr. 250,1, fol. 151–153 (Kop.) = B. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = C. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.) = D. Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 205, unfol. (Kop.). Hagenau, AM, AA 241, Stück-Nr. 42 (Kop.). Ulm, StdA, A 675, Stück-Nr. 42 (Kop.). Goslar, StdA, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [R.S. 37], pag. 2–7 (Kop.). Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).

Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 11; Fels, Zweyter Beytrag, S. 193f.

Anmerkungen

1
 Gemäß seiner Instruktion sollte Museler darauf hinweisen, daß die Städtevertreter in Konstanz in keine Reichshilfe eingewilligt hätten, da man zuerst auf einem Städtetag darüber hätte beraten wollen. Angesichts der absehbaren Hilfsbewilligung durch andere Städte wollte sich Straßburg aber nicht verweigern. Gleichwohl sollte über die zu hohe Veranschlagung der Reichsstädte auf dem RT gesprochen werden. Die Behandlung der Städtevertreter auf dem Konstanzer RT sollte erst nach der Einberufung eines neuen RT auf einem künftigen Städtetag thematisiert werden (Kop., s.d., jedoch vor dem 14.9.1507; AV Straßburg, AA 320, fol. 19).
a
 Heinrich] In C, D irrtümlich: Konrad.
2
 Der nicht vorliegenden Nürnberger Instruktion lag ein Gutachten des Nürnberger Ratskonsulenten Dr. Johann Letscher zugrunde. Demnach sollten die Reichsstädte beim Kg. oder bei der künftigen Reichsversammlung vorstellig werden, um ihre auf dem Konstanzer RT aufgetretene Benachteiligung bei Umfrage und Session abzustellen. Die Verpfändung der Reichsstädte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen wurde als Problem nur erwähnt. Für die städtischen Romzugskontingente sah Letscher die Wahl eines gemeinsamen Hauptmanns vor. Die Romzughilfe der Städte sollte keinesfalls durch Geldzahlungen, sondern durch die Stellung von Truppen geleistet werden. In diesem Sinne sollte auch die unter anderem gegenüber Esslingen, Rothenburg und Schweinfurt erhobene Forderung Kg. Maximilians, die Ableistung ihrer Romzughilfe durch Dritte zu finanzieren [Nr. 742], abgewendet werden (referiert aufgrund eines Gesprächs mit Letscher in einem Schreiben Jörg Holzschuhers und Kaspar Nützels an Nürnberg, Or. Bamberg, sambstag nach Egidii [4.9.]1507;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden Akten 126, Nr. 2, fol. 2–2’, hier 2’).
b
 Altbürgermeister] In B zusätzlich: So haben der von Worms gesandten, die sich in ansehen deren von Worms yetziger gelegenheit ingehalten, ir anligen und begere schriftlich an die obgenant versamelung uberschickt. Daruf ist ine ein furschrift an die kgl. Mt. mitgeteilet, lutende wie nachvolgt [Nr. 971]. Dieser Punkt ist auch in der reichsstädtischen Registratur (HAStd Köln, K+R 220, fol. 30–30’) enthalten, während dort Punkt 4 des obigen Abschieds und die Teilnehmerliste fehlen.
3
 Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz erklärten mit Schreiben vom 20.9. an Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer, daß sie dem Ausschreiben Straßburgs zum Städtetag wegen wichtiger Angelegenheiten nicht Folge leisten konnten, und baten um Zusendung des Abschieds (Kop., abend Mathei apostoli; StdA Konstanz, B II, Bd. 28, fol. 40).